Abmahnung der Agentur 59 / Tim Reckmann

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Die Agentur 59/Tim Reckmann aus Hamm mahnt derzeit im eigenen Namen verstärkt angebliche Urheberrechtsverstöße an Lichtbildern ab.

In dem hier vorliegenden Schreiben der Agentur 59/Tim Reckmann, welches mit Urheberrechtsverletzung/Nachlizenzierung betitelt ist, wird die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild des Fotografen Tim Reckmann gerügt. Herr Reckmann würde seine Bilder über verschiedene Portale sowohl kostenlos als auch gegen Gebühr anbieten. Bei den freien Angeboten müsste der Verwender die Quelle und den Urheber des Lichtbilds unter dem Bild oder am Seitenende anzeigen. Ob es sich im konkreten Fall um ein freies oder ein kostenpflichtiges Lichtbild handelt, wird allerdings nicht erwähnt.

Die Agentur 59/Tim Reckmann bietet in dem Schreiben die nachträgliche Lizenzierung des Lichtbilds an. Hierfür und für Unkosten, die der Agentur 59/Tim Reckmann angeblich entstanden seien, wird ein Betrag von 214,00 Euro gefordert. Hierfür erhalte der Abgemahnte für das verwendete Bild nachträglich ein nicht exklusives, zeitlich uneingeschränktes und nicht unterlizenzierbares Verwendungsrecht. Wie sich der konkrete Betrag berechnet und welche Unkosten gemeint sind, wird nicht angegeben.

Sollte das Angebot nicht angenommen werden, werde die Agentur 59/Tim Reckmann ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen. Eine Unterlassung wird in dem Forderungsschreiben jedoch nicht gefordert.

Haben auch Sie ein Schreiben der Agentur 59/Tim Reckmann erhalten? Ich helfe Ihnen gerne, zu beurteilen, ob überhaupt ein Verstoß vorliegt und wenn ja, ob die geltend gemachten Beträge der Höhe nach berechtigt sind.


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