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Abmahnung der Firma iOcean UG wegen LUCID-Register

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Wir wurden mit der Verteidigung gegen eine aktuelle Abmahnung eines Berliner Rechtsanwalts beauftragt, die dieser im Auftrag der Firma iOcean UG ausgesprochen hat.


Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, dass unser Mandant (der Adressat der Abmahnung) im Internet Produkte zum Kauf angeboten hat, diese in Verkaufsverpackungen versendet hat und sich nicht zuvor beim LUCID Verpackungsregister registriert hat. Dies sei allerdings gemäß § 9 des Verpackungsgesetzes erforderlich. 

Unser Mandant wird dazu aufgefordert, die angeblich unterbliebene Registrierung unverzüglich nachzuholen. Für den Fall, dass dies unterbleiben sollte, wird die Inanspruchnahme auf Unterlassung angekündigt. Darunter ist zu verstehen, dass dann die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt würde. Dies wird in dem uns aktuell vorliegenden Schreiben nämlich gerade nicht verlangt.

Verlangt wird aber, dass unser Mandant die Anwaltskosten für den Ausspruch der Abmahnung in Höhe von 280,60 € erstattet. 

Sind Sie ebenfalls betroffen?

Sie sollten ein Abmahnschreiben weder ignorieren, noch die geforderten Kosten ohne vorherige Überprüfung überweisen. Darin könnte ein Schuldeingeständnis gesehen werden. Stattdessen raten wir dazu, das Anwaltsschreiben unverzüglich nach Erhalt einem spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zur Überprüfung vorzulegen. 

Folgende Grundregeln haben wir für den Fall des Erhalts eines Aufforderungsschreibens oder einer Abmahnung zusammengestellt:

  • Bewahren Sie Ruhe, wir können Ihnen helfen
  • Reagieren Sie nicht selbständig auf eine Abmahnung
  • Unterschreiben Sie insbesondere keine Dokumente oder leisten Zahlungen
  • Beachten Sie die gesetzten (oft kurzen) Fristen
  • Wenden Sie sich an einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Das anzuratende Vorgehen bei Erhalt einer Abmahnung erläutert Ihnen Rechts- und Fachanwalt Jan B. Heidicker in dem unten eingebundenen Ratgebervideo.

Gerne können Sie unsere Kanzlei nach Erhalt eines Anwalts- oder Abmahnschreibens via Telefon (02307-17062) oder E-Mail unter ra@kanzlei-heidicker.de kontaktieren. Wir werden dann Ihren Fall individuell und zunächst völlig unverbindlich und kostenfrei prüfen. Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung geben wir Ihnen sodann eine Rückmeldung, welche Vorgehensweise wir in Ihrem konkreten Fall vorschlagen. Hierbei nennen wir Ihnen sodann auch gerne einen transparenten und fairen Pauschalpreis, für den wir Sie gerne vertreten. Wir vertreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet. 

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