Abmahnung der FPS Rechtsanwälte im Auftrage der Firma The Gillette Company

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Designrecht- Abmahnung der FPS Rechtsanwälte im Auftrage der Firma The Gillette Company aus den USA wegen vermeintlicher Designrechtsverletzung vom 11.02.2015

Uns wurde eine Abmahnung der FPS Rechtsanwälte im Auftrage der Firma The Gillette Company vorgelegt, in der die Verletzung von Designrechten gerügt wird.

Der uns vorliegenden Abmahnung liegt der Sachverhalt zugrunde, dass eine größere Menge Zahnbürstenaufsätze vom Hauptzollamt Dresden- Flughafenzoll „abgefangen" worden sind. Wegen der Einfuhr dieser Produkte wird eine Verletzung der Designrechte geltend gemacht.

Es wird eine Verletzung an dem europäischen Design RCD 000366968-0001 für Zahnbürstenaufsätze für elektrische Zahnbürsten vorgeworfen.

Vom Adressaten der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

In dem Abmahnschreiben werden zudem Auskunftsansprüche und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Die Kosten der Rechtsverfolgung werden nach einem Streitwert von 30.000,-€ auf 1.141,90,-€ gefordert.

Wir raten davon ab, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen, da diese eine hohe Vertragsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung enthält und dergestalt formuliert ist, dass sämtliche Schadensersatzforderungen dem Grunde nach anerkannt werden.

Lassen Sie sich am besten durch einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz im Falle des Erhalts einer solchen Abmahnung beraten. Wohlmöglich ist es angezeigt eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, da der Unterlassungsanspruch einen sehr hohen Streitwert und somit auch ein hohes Prozesskostenrisiko mit sich bringt.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  •    Fristen notieren und einhalten
  •    Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  •    Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  •    Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
  •    Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  •    Ruhig bleiben

Sollten auch Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Hauptsacheklage aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  •    Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  •    Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  •    Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  •    Bundesweite Vertretung
  •    Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


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