157 Anwälte für Designrecht
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Rechtstipps von Anwälten für Designrecht
Fragen und Antworten
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Was macht einen guten Anwalt für Designrecht aus?
Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Designrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Designrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild. -
Designrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
Da das Fachgebiet Designrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Designrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. -
Designrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
Streitigkeiten im Bereich Designrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. -
Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:- Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
- Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
- Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
- Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
- Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
- Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
- Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
- Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Sowohl das Gebrauchsmusterrecht als auch das Geschmacksmusterrecht gehören neben dem Patentrecht und Markenrecht zum Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Allgemeines zum Gebrauchsmuster
Das Gebrauchsmusterrecht erstreckt sich auf alle rechtlichen Aspekte, die sich auf die gewerbliche Schutzform des Gebrauchsmusters beziehen. Wie bei der Schutzform durch ein Patent können Erfindungen auch mit dem Gebrauchsmuster geschützt werden. Gesetzliche Grundlage ist das Gebrauchsmustergesetz (GebrMG). Während die Patentierung sowohl in finanzieller als auch zeitlicher Hinsicht hohen Aufwand erfordert, bietet das Rechtsinstitut des Gebrauchsmusters eine schnelle und kostengünstige Schutzmöglichkeit für Erfindungen.
Was kann ein Gebrauchsmuster schützen
Mit einem Gebrauchsmuster kann nur ein technischer Gegenstand vor Nachahmung geschützt werden. Nicht schutzfähig sind biotechnologische Verfahren und wissenschaftliche Theorien, sie können allein über ein Patent Schutz erlangen. Im Vergleich mit dem Patent werden an den Gegenstand eines Gebrauchsmusters weniger strenge Anforderungen gestellt, insbesondere was die Erfindungshöhe sowie die Neuheit der Erfindung angeht: Somit sind oftmals Erfindungen, deren Erfindungshöhe oder Neuartigkeit nicht den Anforderungen für ein Patent genügt, dennoch als Gebrauchsmuster schutzfähig. Kennzeichnend für das Gebrauchsmuster wie auch für das Patent ist, dass die Erfindung einen wirtschaftlichen oder technisch nutzbaren Zweck hat.
Anders als beim Patent schadet die Veröffentlichung der Erfindung vor ihrer Anmeldung als Gebrauchsmuster nicht. Sie muss jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung angemeldet werden, sonst gehört sie bereits zum bekannten "Stand der Technick" und ist nicht mehr als Gebrauchsmuster schutzfähig.
Vorteile des Gebrauchsmusters
Ein wesentlicher Vorteil des Gebrauchsmusters ist sein beschleunigtes Eintragungsverfahren. Denn das Deutsche Marken- und Patentamt (DPMA) überprüft lediglich, ob die Erfindung die formellen Voraussetzungen eines Gebrauchsmusters erfüllt, d.h. ob nicht etwa ein Verfahren, eine Pflanze o.a. Handelt, das nicht nach dem Gebrauchsmustergesetz schutzfähig ist. Nicht geprüft wird, ob es sich tatsächlich um eine Erfindung im rechtlichen Sinne handelt und auch, ob diese neu ist, bleibt zunächst außer Betracht. Diese Gesichtspunkte werden erst im Rahmen einer Patentierung geprüft oder aber im Rahmen eines Gebrauchsmusterstreites.
Aufgrund dieser eingeschränkten Prüfung durch die Prüfstelle des Patentamtes dauert es von der Anmeldung bis zur Eintragung des Gebrauchsmusters lediglich drei Monate. Der Gebrauchsmusterschutz erstreckt sich auf drei Jahre, jedoch mit mehrfacher Verlängerungsmöglichkeit auf maximal 10 Jahre.
Gebrauchsmuster bietet geringeren Schutz als ein Patent
Die Kehrseite des schnellen Eintragungsverfahrens ist jedoch eine im Vergleich zum Patent in rechtlicher Hinsicht eventuell unsicherere Rechtststellung des Inhabers. Denn ein Gebrauchsmuster verleiht möglicherweise nur ein Scheinrecht: Erst im Streitfall, also im Rahmen eines Löschungsverfahrens oder einer Verletzungsklage, findet eine Prüfung statt, ob die Erfindung auch materiell-rechtlich die gesetzlichen Erfordernisse erfüllt. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, sich vor der Anmeldung über den aktuellen Stand der Technik zu informieren und beim Patentamt, dem Technischen Informationszentrum und anderen Patentinformationszentren die dort vorliegenden Veröffentlichungen für das Technikgebiet einzusehen.
Für den optimalen Schutz geistigen Eigentums, schließen sich im deutschen Recht Patent und Gebrauchsmuster nicht aus. Im Gegenteil: Dank der möglichen Doppelanmeldung sowohl als Gebrauchsmuster als auch als Patent, lässt sich größtmöglicher Schutz für Erfinder durchsetzen.
Allgemeines zum Geschmacksmuster
Im Geschmacksmusterrecht sind alle Rechtsinhalte vereint, die sich auf das Geschmacksmuster beziehen. Gesetzliche Regelungen sind im Geschmacksmustergesetz (GeschmG) und die Geschmacksmusterverordnung für gestalterische Leistungen. Das Geschmacksmuster schützt alle zwei- oder dreidimensionalen Formen eines Produkts oder eines Produktteils. Als Formen gelten Linien, Gestalt, Konturen, Farben, Oberfläche oder der Werkstoff eines Produktes.
Was kann das Geschmacksmuster schützen
Gegenstand eines Geschmacksmusters kann jedes industrielle oder handwerkliche Produkt sein, seine Verpackung und Ausstattung, typographische Schriftzeichen und grafische Symbole. Ausgenommen sind Computerprogramme, Film, Musik und Literatur, für die das Urheberrecht gilt.
Entscheidend für das Geschmacksmuster ist, dass es anders als das Gebrauchsmuster oder das Patent, einem ästhetischen Zweck dient und nicht einem gewerblich-technischen.
Eintragung als Geschmacksmuster
Für die Eintragung ist zunächst erforderlich, dass das Muster eine gewisse Eigenart hat und sich von anderen Mustern, die bereits vor dem Eintragungstag als Geschmacksmuster eingetragen wurden. Wobei geringere Anforderungen gestellt werden, wenn in diesem Bereich bereits viele Muster eingetragen sind. Wie beim Gebrauchsmuster, so ist auch für das Geschmacksmuster eine Veröffentlichung innerhalb von zwölf Monaten vor der Anmeldung unschädlich. Mit der Eintragung entfaltet das Geschmacksmuster seinen Schutz, der für maximal fünfundzwanzig Jahre gilt, wenn der Musterinhaber jeweils nach Ablauf von fünf Jahren die Verlängerung beantragt hat.
Neu: Auch Designer durch Geschmacksmusterrecht geschützt
Seit der Reform des Geschmacksmusterrechtes im Jahr 2004 steht auch der Designer unter dem Schutz des Geschmacksmustergesetzes. Er hat gegen den Inhaber des Geschmacksmusters einen Anspruch darauf, dass sein Name zusammen mit dem Muster eingetragen wird und kann so seinen Namen für seine kreative Leistung als Mustergestalter sprechen lassen.
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