Abmahnung der H-D U.S.A. LLC. (Harley Davidson) durch Kanzlei Grünecker

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Wir vertreten aktuell einen Mandanten, der von der Kanzlei Grünecker eine markenrechtliche Abmahnung im Auftrag der H-D U.S.A. LLC. (Harley Davidson) erhalten hat. 


In der Abmahnung heißt es, dass das Unternehmen H-D U.S.A. LLC. Inhaberin unter anderem der Markenzeichen

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für verschiedene Warenklassen ist. Der Firma H-D U.S.A. LLC. sei kürzlich aufgefallen, dass unser Mandant über Ebay Aufkleber und Blechschilder zum Verkauf angeboten haben soll, die mit Markenzeichen der H-D U.S.A. LLC. versehen seien. Bei den Waren handele es sich allerdings nicht um solche, die von der H-D U.S.A. LLC. selbst in den Verkehr gebracht worden sind. Daher handele es sich um Produktfälschungen, die das Markenzeichen unberechtigter Weise tragen würden. Zur Beweisführung seien Testkäufe bei unserem Mandanten erfolgt. 

Vorwurf und Ansprüche:

Das Anbieten von nicht originalen Waren mit geschützten Markenzeichen stelle eine Markenrechtsverletzung dar. Unser Mandant wird dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Damit würde er sich verpflichten, im Falle eines zukünftigen Verstoßes eine Vertragsstrafe an H-D U.S.A. LLC. zu zahlen. Außerdem verlangt die Gegenseite von unserem Mandanten, dass er die Abmahnkosten in Höhe von 5.658,71 € erstattet. Diese wurden nach einem Gegenstandswert von einer halben Million Euro berechnet.

Auskunft!?

Ein weiterer geltend gemachter Anspruch ist der Auskunftsanspruch. Demnach soll unser Mandant Auskunft u.a. darüber erteilen, woher er die Waren hat und wie viel Gewinn er damit erzielt hat. Dieses Auskunftsersuchen dient unserer Erfahrung nach dazu, in einem weiteren Folgeschreiben einen Schadensersatzbetrag konkret zu beziffern und zu verlangen. Daher raten wir dazu, eine Auskunft nur nach vorheriger fachanwaltlicher Überprüfung zu erteilen.

Wie sollte reagiert werden?

Zunächst einmal sollten Sie Ruhe bewahren und Ihre Abmahnung an einen spezialisierten Rechtsanwalt weiterleiten. Dieser wird sodann die Abmahnung prüfen und gemeinsam mit Ihnen die weiteren Schritte besprechen. Handeln Sie in keinem Fall auf eigene Faust!

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf.
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung.
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge.
  • Bleiben Sie ruhig.

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Für eine kostenlose und völlig unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Fall einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage.

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