Abmahnung der JBB Rechtsanwälte im Auftrag der Sky Deutschland GmbH & Co. KG

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Abmahnung der JBB Rechtsanwälte aus Berlin im Auftrag der Sky Deutschland GmbH & Co. KG wegen Urheberrechtsverletzungen durch die öffentliche Zugänglichmachung des Pay-TV- Senders „Sky“ in einem Gastronomiebetrieb

Die JBB Rechtsanwälte verschicken gegenwärtig Abmahnungen für die Sky Deutschland GmbH & Co. KG wegen Urheberrechtsverletzungen. Dabei lautet der zugrunde liegende Vorwurf, dass der Betroffene ein Fußballspiel ausgestrahlt habe, bei der die ausschließlichen Vorführungs- und Wiedergaberechte an dem Live-Signal gemäß §§ 19 Abs. 4, 22 UrhG Sky gehören. Der Abgemahnte habe dadurch den Pay-TV-Sender „Sky“ der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, ohne die entsprechende Lizenz dafür zu haben. Dies will die Sky Deutschland GmbH & Co. KG durch einen Kontrollbesuch beweisen. Die JBB Rechtsanwälte sehen in der vorgeworfenen Handlung eine Verletzung des Urheberrechts.

Die JBB Rechtsanwälte fordern einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben werden die Zahlung von Schadensersatz, die Erstattung der Rechtsanwaltskosten und die Kosten für den Kontrollbesuch verlangt.

Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung hierzu besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Die Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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