Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für Constantin Film Verleih GmbH: Resident Evil: Afterlife 3D

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Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH die unerlaubte Verbreitung des Filmwerkes „Resident Evil: Afterlife - 3D” ab.

Für die Auftraggeberin verlangt die Kanzlei Waldorf Frommer wie üblich die Unterzeichnung einer vorbereiteten strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 450 EUR sowie die Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von 506 EUR.

Zur Abgabe der Unterlassungserklärung wird eine Frist von 1 Woche, zur Zahlung eine Frist von einer weiteren Woche gesetzt.

Betroffene sollten die vorbereitete Unterlassungserklärung anwaltlich prüfen und modifizieren lassen. Diese ist nach diesseitiger Ansicht zu weit gefasst und kommt einem Schuldanerkenntnis gleich. Durch eine anderslautende Formulierung können zu strenge Rechtsfolgen vermieden werden.

Der beauftragte Anwalt prüft auch, ob es Ansatzpunkte gibt, gegen die Abmahnung und die Heranziehung zur Zahlung von Schadensersatz erfolgreich vorzugehen. Hier sei etwa die Rechtsprechung des BGH zur Störerhaftung („Sommer unseres Lebens") genannt, in der höchstrichterlich bestätigt wurde, dass Schadensersatz nur von demjenigen verlangt werden kann, der die Urheberrechtsverletzung nachweisbar begangen hat.

In der Regel kann deshalb durch eine anwaltliche Vertretung auch eine Abwehr oder zumindest Reduzierung des geforderten Schadensersatzes erreicht werden.

Die von Waldorf Frommer gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht.

Wer meint, nicht auf die Abmahnung reagieren zu müssen, wird regelmäßig gerichtlich eines Besseren belehrt - die Rechtslage ist in dem Punkt leider eindeutig.

Eine erste schnelle Rechtsberatung und die schnelle Vertretung der Interessen Betroffener biete ich zum günstigen Pauschalpreis an.

Ich stehe telefonisch und per E-Mail für eine kostenfreie Kontaktaufnahme und erste Orientierung zur Verfügung.

Abmahnschreiben können Sie mir per E-Mail oder Fax zuleiten - Sie erhalten dann umgehend eine erste Einschätzung und auf Wunsch telefonische Rückmeldung.

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann

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