Abmahnung der Lexea Rechtsanwälte im Auftrag der Finest-Folia GmbH wegen Wettbewerbsverstößen

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Abmahnung der Lexea Rechtsanwälte aus Köln im Auftrag der Finest-Folia GmbH aus Werneck wegen Wettbewerbsverstößen.

Die Lexea Rechtsanwälte aus Köln vertreten die Interessen der Finest-Folia GmbH aus Werneck, welche unter anderem Herstellerin von Klebefolien ist und diese auf der Plattform Amazon zum Verkauf anbietet. Die Lexea Rechtsanwälte verschickten nun eine Abmahnung an eine Person, welche gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben soll.

Der von der Abmahnung Betroffene habe auf der Plattform Amazon eine Rezension zu einer angebotenen Klebefolie abgegeben, mit der die Finest-Folia Produkte gemäß § 4 Nr. 1 UWG unzulässigerweise herabgesetzt worden sein sollen. Ebenfalls werde der Finest-Folia GmbH durch die Rezension eine Rechtsverletzung an dem Produkt vorgeworfen, obwohl dieses dem besonderen Rechtsschutz nicht zugänglich sei. 

Der Betroffene unterhält selbst auf der Plattform Amazon einen Account, wo er durch das Fehlen von folgenden Informationspflichten ebenfalls gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen habe:

  • fehlerhaftes Impressum (nur die Umsatzsteueridentifikationsnummer)
  • keine Widerrufsbelehrung oder ein Widerrufsformular
  • Fehlende Kundeninformationen zu: technischen Schritten, die zum Vertragsschluss führen, Informationen über Speicherung des Vertragstextes, Informationen über die technischen Mittel zum Erkennen und zur Korrektur von Eingabefehlern, Verfügbare Sprachen für den Vertragsschluss
  • keine Beschreibung und Verlinkung der Streitbeilegungsplattform der EU

Durch das Schreiben wird die unverzügliche Unterlassung des beanstandeten Verhaltens durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zu diesem Zweck ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. Ebenfalls wird die Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten, bemessen an einem Streitwert von 30.000,00 €, gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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