Abmahnung der RuhrKanzlei im Auftrage der VFL Bochum 1948 GmbH & Co. KGaA
- 1 Minuten Lesezeit
Abmahnung der VFL Bochum 1948 GmbH & Co. KGaA (ebay- kleinanzeigen)
Meine Kanzlei erreichte im Wege einer Ersteinschätzung eine Abmahnung der Ruhrkanzlei im Auftrage der VFL Bochum 1948 GmbH & Co. KGaA. Die Abmahnung wurde am 18.10.2022 ausgesprochen.
Wie bereits mehrfach berichtet, wird auch diese Abmahnung auf einen Verstoß gegen das Weiterveräußerungsverbot gestützt.
Die ATGB des Vereins lauten wie folgt:
„8.2 Unzulässige Weitergabe: …
a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen,..“
Der Abgemahnte wird wegen eines Angebotes zum Verkauf von Eintrittskarte über eine Anzeige auf ebay- Kleinanzeigen aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden Abmahnkosten in Höhe von 353,60 € gefordert. Zusätzlich wird eine Vertragsstrafe von 250,00€ gefordert. Die Gesamtforderung belauf sich somit auf 603,60€.
Auch wenn die Abmahnung dem Grunde nach berechtigt sein sollte, lohnt sich eine anwaltliche Vertretung immer! Im Regelfall lassen sich die geforderten Kosten deutlich reduzieren.
Lassen Sie Ihren Einzelfall durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen.
„Erste Hilfe“ für Abgemahnte:
- Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Fristen der Abmahnung beachten!
- Keine Unterschriften oder Zahlungen leisten!
- Kontakt zu hochspezialisiertem Fachanwalt aufnehmen!
Kostenfreie Ersteinschätzung! Bundesweite Vertretung!
Ich biete Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Soforthilfe an und schätze Ihren Fall im Wege einer Ersteinschätzung kostenfrei ein.
Senden Sie mir Ihre Abmahnung gerne per E- Mail an info@dregeriplegal.de. Ich melde mich schnellstmöglich mit einer Ersteinschätzung telefonisch oder per E-Mail zurück.
Hier finden Sie mein Kontaktformular!
Weitere Informationen finden Sie unter: www.dregeriplegal.de
Artikel teilen: