Abmahnung der T&D Versand GbR wegen Werbung mit „Original“

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Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg im Auftrag von T&D Versand GbR aus Kaufbeuren wegen Werbung mit „Original“.

Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg vertritt die Interessen der T&D Versand GbR. Sie verschickte nun ein Abmahnschreiben an einen Großhändler, welcher online auftritt und daher mit der T&D Versand GbR im Wettbewerb steht. Nach Ansicht der Fareds Rechtsanwälte verstößt der von der Abmahnung betroffene gegen die wettbewerbsrechtlichen Gesetzesvorgaben. 

Gerügt wird die Bewerbung mit der Bezeichnung „Original“ in einem Angebot von Markenware für Druckerzubehör. Bei dieser Werbung handle es sich um eine irreführende und deswegen unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Es sei nämlich selbstverständlich, dass angebotenen Markenware „original“ zu sein hat.

Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, ein Musterformular ist bereits beigefügt. Daneben wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Abmahnkosten verlangt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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