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Abmahnung der Wetega UG (Warnhinweis- Biozid Produkte)

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Mir wurde das Mandant zur Verteidigung gegen eine aktuelle Abmahnung  der Wetega UG  vom 05.05.2022 übertragen. In der Abmahnung stellt man ein vermeintliches Wettbewerbsverhältnis über Insektensprays her. Entsprechende Produkte vertreibe die Wetega UG über den eigenen Onlineshop unter https://postenguru.com.

Die Abmahnung enthält den Vorwurf wettbewerbswidrigen Verhaltens. Konkret wird das Fehlen des nach Art. 72 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 erforderlichen Warnhinweis in der Werbung Biozid-Produkte gerügt.

Der Warnhinweis lautet wie folgt:

„Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“

Forderungen:

  • Beseitigung des Verstoßes durch Nachtrag des Warnhinweises
  • Kostenerstattung für die Abmahnung gemäß § 13 Abs. 3 UWG 2.000,00 Euro / 280,60 Euro

ABMAHNUNG ERHALTEN?

Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, schätzen wir Ihren Fall gerne ein. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass diese Art von Abmahnung häufig dem Grunde nach berechtigt sind. Im Zuge der UWG- Reform und den neuen Regeln zur Abmahnberechtigugn bestehen jedoch erhebliche Zweifel, ob die Abmahnerin überhaupt abmahngbefugt ist.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.dregeriplegal.de

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