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Abmahnung der FC Bayern München AG (eBay-Kleinanzeigen)

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Abmahnung Lentze Stopper Rechtsanwälte für die FC Bayern München AG

Die FC Bayern München AG lässt bekanntlich Abmahnungen wegen Verstößen gegen die Allgemeinen Ticketbedingungen aussprechen. Den Grund der Abmahnungen liefern entsprechende Verstöße gegen das in den ATGB verankerte Weiterveräußerungsverbot. Demnach ist es den Ticketerwerbern untersagt Eintrittskarten über nicht autorisierte Zweitmarktplattformen wie eBay, viagogo oder eBay-Kleinanzeigen anzubieten. Was vielen Ticketerwerbern nicht bewusst ist, ist die Tatsachen, dass bereits das reine Anbieten der Tickets untersagt ist. Auf einen tatsächlichen Verkauf oder den erzielten Verkaufspreis kommt es rechtlich nicht an. Die Bundesligasaison läuft und die Anfragen von Betroffenen häufen sich. In einer aktuellen Abmahnung der FC Bayern München AG, ausgesprochen durch die Lentze Stopper Rechtsanwälte, vom 13.01.2023 wird das Anbieten von Eintrittskarten für das Heimspiel des FC Bayern München gegen Eintracht Frankfurt über die Ticketplattform eBay-Kleinanzeigen gerügt.

Die Vorwürfe lauten:

  • Keine Abbildung der ATGB
  • Öffentliches Anbieten von Tickets bei eBay-Kleinanzeigen
  • Nicht autorisierte Verwendung des Logos unserer Mandantin


Die Abmahnung enthält folgende Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
  • Pauschalisierter Schadensersatz in Höhe von 300,00 €

Nicht jede Abmahnung ist auch berechtigt. Es muss genauestens geprüft werden, ob die ATGB gegenüber dem Empfänger der Abmahnung auch wirksam sind. Der Verein muss sich zunächst an die im Ticketsystem registrierten Ticketerwerber halten und sich an diesen bei ermittelten Ticketangeboten zu den erworbenen Tickets wenden. Vielfach werden Karten jedoch privat weitergegeben und tauchen am Ende einer solchen Kette im Internet auf.

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Ratschläge:

  • Vermeiden Sie jegliche Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Beachten Sie die gesetzten Fristen!
  • Leisten Sie keine Unterschriften oder Zahlungen!
  • Lassen Sie sich von einem hochspezialisiertem Fachanwalt beraten!


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