Abmahnung des VGU Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. | eBay-Werbung mit „Versichert“

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Die Abmahner

Der im Jahre 1885 gegründete Verein VGU – Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e. V. vertritt Mitglieder aus vielen verschiedenen Branchen, wie bspw. Handel und Industrie. Das Ziel des Vereins ist nach eigenen Angaben ein fairer Wettbewerb ohne Missbräuche. 

Der Vorwurf

Vorliegend wird ein Angebot auf der Verkaufsplattform eBay abgemahnt, da ein Verkäufer sein Produkt mit dem Zusatz „DHL Paket versichert“ beworben hat. Der Käufer könnte folglich denken, dass er bei diesem Anbieter einen Vorteil im Vergleich zu anderen Anbietern erhält. Dies stelle eine Irreführung nach §§ 3, 5 UWG dar, da der Unternehmer bereits durch das Gesetz dazu verpflichtet wird (§§ 474, 447 BGB).

Die Forderung

Der Verein fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Übernahme der Anwaltskosten in Höhe von 208,25 €.

Unsere Einschätzung

Das Gesetz verpflichtet den Unternehmer bereits nach § 474 Abs. 2 S. 2 BGB i. V. m. § 447 BGB dazu, das Risiko eines Unterganges, eines Verlustes oder einer Beschädigung zu tragen. Diese Verpflichtung ist nicht abdingbar (§ 475 Abs. 1 BGB), sodass ein Werbeslogan wie oben beschrieben keinen faktischen Vorteil im Vergleich zu den Angeboten von Konkurrenten für den Kunden darstellt, der diesem nicht bereits durch das Gesetz zustünde. 

Unser Rat

Wir raten Ihnen dringend, Abmahnungen stets ernst zu nehmen. Wettbewerbswidrige Handlungen werden immer mehr abgemahnt, um einen fairen und ausgeglichenen Wettbewerb zu schaffen. 

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, bieten wir Ihnen unsere Beratung gerne bereits im Rahmen unserer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung an. 

Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung erst nach Rücksprache mit Ihrem Rechtsanwalt, da diese zumeist modifiziert werden muss, um das Risiko der Geltendmachung einer Vertragsstrafe zu minimieren. Sprechen Sie uns einfach an.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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