Abmahnung durch den Ido Interessenverband

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In unserer Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz liegt aktuell wieder einmal eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. zur Bearbeitung vor.

Verlauf der Angelegenheit

Im Februar dieses Jahres ist unsere Mandantschaft durch den Ido e.V. wettbewerbsrechtlich abgemahnt worden.

Unsere Mandantschaft betreibt einen Onlinehandel über die Plattform eBay.

Gerügt wurden u.a. die fehlende Belehrung über das Muster-Widerrufsformular, korrelierend dazu fehle die Angabe der Telefonnummer des Mandanten bei der Widerrufsbelehrung, ferner würden in der Widerrufsbelehrung Zwischenüberschriften fehlen, überdies seien einige Formulierungen irreführend und letztlich seien der Grund- und der Gesamtpreis bildlich nicht nah genug bei einander.

Der Ido e.V. fordert nunmehr die Unterlassung der abgemahnten Verstöße sowie die Abgabe einer mit einem Vertragsstrafeversprechen versehenen Unterlassungserklärung und Kostenersatz in Höhe von 232,05 €.      

Wie sollte reagiert werden?

Eine Abmahnung mit Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung dürfen Sie nicht ignorieren! Jedoch sollten Sie die Erklärung nicht ungeprüft abgeben. Es ist nicht auszuschließen, dass Sie nichts oder weniger zahlen müssen und dass die geltend gemachten Verstöße rechtlich durchaus anders zu beurteilen sind, als dies der Ido e.V. getan hat –Schließlich ist auch dieser Interessenvertreter seiner Mitglieder. Zudem drohen (hohe) Vertragsstrafen, wenn Sie die Unterlassungserklärung ohne Beratung ungefragt unterschreiben. Unsere Erfahrung zeigt uns daher, dass eine anwaltliche Prüfung und Beratung häufig zu einer positiven Entwicklung der Angelegenheit für Sie führt.

Bei Erhalt einer Abmahnung sollten Sie folgende Ratschläge befolgen:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie zur Gegenseite keinen Kontakt auf
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Geben Sie nicht ohne weiteres die Unterlassungserklärung ab
  • Bleiben Sie ruhig

Wir helfen Ihnen!

Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung, wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

  • Ihr Vorteil:
  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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