Abmahnung durch Rechtsanwalt Rainer Munderloh i. A. von RGF Productions Limited erhalten?

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Die RGF Productions Limited lässt über Rechtsanwalt Rainer Munderloh aus Oldenburg weiterhin zahlreiche Abmahnungen aussprechen. Hintergrund ist wie üblich der Vorwurf, der Anschlussinhaber habe ein urheberrechtlich geschütztes Filmwerk widerrechtlich in eine Tauschbörse eingestellt und damit anderen Nutzern zum Download angeboten.

Gerade Abmahnungen in den oben genannten Angelegenheiten können bei Betroffenen schnell ein Gefühl der Peinlichkeit hervorrufen. Dies vor allem deswegen, weil die betroffenen Filmtitel durchaus geeignet sind, neben dem juristischen Schwierigkeiten auch häuslichen Ärger nach sich zu ziehen.

Unter anderem folgende Filme sind bzw. waren bereits Gegenstand der beschriebenen Abmahnungen:

  • Extrem Pervers Nr. 1 - 18 Jahre und so verdorben (Junge Mädchen gefesselt und benutzt),
  • Extreme Pervers Nr. 2 - Perverse Teens gerade volljährig,
  • Extreme Pervers Nr. 3 - Neugierige Teens probieren perverse Fesselspiele (Wenn Deine Frau Dich langweilt, zeigen Dir diese Teens wie es geht).

Sämtliche Abmahnungen ziehen wie üblich zwei Forderungen nach sich: zum einen soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden, zum anderen jeweils ein Betrag in Höhe von 780 € bezahlt werden.

Unserer Einschätzung nach sind sowohl die beiliegende Unterlassungserklärung als auch die geforderte Summe völlig unangemessen. Vor allem aber weist das Abmahnschreiben unserer Einschätzung nach diverse weitere Mängel auf, sodass häufig schon Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit der Abmahnung bestehen.

Betroffene sollten hier grundsätzlich fachkundigen Rat einholen und sich nötigenfalls auch nach außen hin von einem Anwalt vertreten lassen. Wichtig ist hier zu betonen, dass - auch wenn in vielen Fällen der Gedanke an einen Betrug oder Abzocke naheliegt - solche Angelegenheiten nicht generell schlicht und einfach ignoriert werden können. Hintergrund ist vor allem, dass aufgrund der grundsätzlich nachteiligen Ausgangssituation, das bedeutet einer vermuteten Haftung als Täter beim Anschlussinhaber, derartige Angelegenheiten leider ein exorbitant hohes Kostenrisiko nach sich ziehen. Ein solches zu vermeiden und auch im Übrigen eine sinnvolle Gegenwehr aufzubauen sollte immer nach Einholung einer anwaltlichen Beratung geschehen.

Kontakt:

Rechtsanwalt Matthias Lederer

Fürstendamm 7

85354 Freising

Tel. 08161 48690

Fax. 08161 92342

Internet: http//internetrecht-freising.de

E-Mail: abmahnung@rae-altersberger.de


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