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Abmahnung durch Waldorf Frommer für den Film „X-Men: Apocalypse“

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Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen für den Film „X-Men: Apocalypse“ von Twentieth Century Fox Home Entertainment von München aus Anschlussinhaber wegen vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen ab. Uns liegt eine Abmahnung vom 31. August 2016 nebst einem Erinnerungsschreiben für die Abmahnung durch Waldorf Frommer für den Film „X-Men: Apocalypse“ vom 13. September 2016 vor.

Warum jetzt eine Abmahnung durch Waldorf Frommer für den Film „X-Men: Apocalypse“?

Das Erscheinungsdatum des Filmes war Mai 2016, inzwischen kann er bei Amazon käuflich erworben werden. Die Tatsache, dass Abmahnungen durch Waldorf Frommer für den Film „X-Men: Apocalypse“ versendet werden, geht auf den Umstand zurück, dass es in den Tauschbörsen immer noch ein Angebot diesbezüglich gibt und nicht jeder bereit ist, bei Amazon den Preis von derzeit 11,99 EUR hierfür auszugeben. Die Abmahnung durch Waldorf Frommer für den Film „X-Men: Apocalypse“ betrifft die weitere Verfilmung eines Marvel-Comics mit hochkarätigen Stars wie Michael Fassbender und Jennifer Lawrence. Echte Fans goutieren den immerhin 144 Minuten langen Film nicht: zu inhaltslos, zu zusammengewürfelt und zu „laut“.

Welche Rechtsverletzung wird in der Abmahnung durch Waldorf Frommer für den Film „X-Men: Apocalypse“ behauptet?

Wer den Film „X-Men: Apocalypse“ aus einer Tauschbörse herunterlädt, der verbreitet ihn technisch bedingt auch. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gem. §19a UrhG ist jedoch nur dem Rechteinhaber vorenthalten. Daher werden die Tauschbörsen im Auftrag der Rechteinhaber überwacht, im Fall der Kanzlei Waldorf Frommer ermittelt diese mithilfe der Firma Ipoque die zu den IP-Adressen gehörigen Anschlussinhaber. Die Abmahnung durch Waldorf Frommer für den Film „X-Men: Apocalypse“ kann im Anschluss daran versendet werden.

Was tun bei einer Abmahnung durch Waldorf Frommer für den Film „X-Men: Apocalypse“?

Wenn die Abmahnung durch Waldorf Frommer für den Film „X-Men: Apocalypse“ zugegangen ist, sollte zunächst der Sachverhalt aufgeklärt werden: Wer hatte Zugriff zum Internetanschluss zum Verletzungszeitpunkt, welcher in der Abmahnung durch Waldorf Frommer für den Film „X-Men: Apocalypse“ genannt wird und wer könnte potentieller Interessent einer Comicverfilmung sein? Danach sollten ein Anwalt befragt werden, wie die Verteidigungschancen sind und ob ein Vergleich sinnvoll ist oder aber die Forderung vollständig zurückgewiesen werden kann. Immerhin beträgt die Vergleichsforderung in der Abmahnung durch Waldorf Frommer für den Film „X-Men: Apocalypse“ stolze 915,00 EUR.

Was ist bezüglich der Forderungen in der Abmahnung durch Waldorf Frommer für den Film „X-Men: Apocalypse“ zu beachten?

Wer die an die Abmahnung durch Waldorf Frommer für den Film „X-Men: Apocalypse“ beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung der Kanzlei Waldorf Frommer unterzeichnet, gibt uneingeschränkt ein Schuldeingeständnis ab. Dieses umfasst alle Bereiche welche in der Abmahnung durch Waldorf Frommer für den Film „X-Men: Apocalypse“ aufgelistet werden, also den Anspruch auf Abgabe der Unterlassungserklärung sowie die geltend gemachten Kosten.

Warum Dr. Wachs Rechtsanwälte bei einer Abmahnung durch Waldorf Frommer für den Film „X-Men: Apocalypse“ helfen können

Wir waren schon mehrfach gegen die Kanzlei Waldorf Frommer gerichtlich erfolgreich. Sollte es wegen der Abmahnung durch Waldorf Frommer für den Film „X-Men: Apocalypse“ zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite. Die gerichtliche Auseinandersetzung wird erfolgen, wenn Sie es wünschen. Falls es geschickter ist, sich außergerichtlich wegen der Abmahnung durch Waldorf Frommer für den Film „X-Men: Apocalypse“ zu einigen, werden wir es Sie wissen lassen. Damit können Sie immer den für Sie optimalen Weg gehen.

Sprechen Sie uns im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung telefonisch an.


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