Veröffentlicht von:

Abmahnung durch Waldorf Frommer - Prometheus - Dunkle Zeichen

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer machen in einer Abmahnung umfangreiche Ansprüche aufgrund einer vermeintlichen Rechtsverletzung an dem Film „Prometheus – Dunkle Zeichen“ geltend.

Für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH senden die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München urheberrechtliche Abmahnungen an Inhaber von Internetanschlüssen und bezichtigen diese, eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben. 

Es geht dabei um den Film „Prometheus – Dunkle Zeichen“.

Waldorf Frommer-Abmahnung – Die Ansprüche

Innerhalb der Abmahnung werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung von Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht. Die innerhalb der in großem Umfang versendeten Abmahnungen geltend gemachten Ansprüche sind stets identisch. Gefordert wird neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung die Zahlung eines Schadensersatzes von 600,00 Euro und die Zahlung der entstandenen Rechtsanwaltskosten von 215,00 Euro, mithin gesamt 815,00 Euro. 

Keine Unterschrift oder Zahlung an Waldorf Frommer

Jede Abmahnung sollte anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls stets dahingehend geprüft werden, ob eine Haftung überhaupt oder aber nur in verringertem Umfang besteht.

Die geltend gemachten Ansprüche können in nahezu jedem Fall reduziert werden. In manchen Fällen ist aufgrund der Gegebenheiten des Einzelfalls sogar ein vollständiger Haftungsausschluss möglich. Aus diesem Grund sollten weder die Unterlassungs- noch die Kostenerstattungsansprüche erfüllt werden, bevor die Abmahnung nicht eingehend geprüft wurde.

Selbst wenn die Urheberrechtsverletzung begangen wurde, können in jedem Fall die geltend gemachten Zahlungsansprüche gemindert werden.

Gerade die Unterlassungserklärung muss von einer fachkundigen Person auf die tatsächlichen Gegebenheiten abgestimmt und nur auf das Nötigste beschränkt werden.

Abzuraten ist stets davon, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung zu verwenden. Oftmals beinhalten derartige vorformulierte Erklärungen mehr Verpflichtungen als notwendig. Zudem besteht die Gefahr, dass die Schuld auch in den Fällen anerkannt wird, in denen tatsächlich gar keine Haftung besteht. 

Die von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer gesetzten Fristen sollte aber in jedem Fall eingehalten werden, da andernfalls nachteilige Konsequenzen drohen können. 

Wir haben bereits eine Vielzahl von Mandanten gegen Abmahnungen von Waldorf Frommer vertreten. 

 

Für die außergerichtliche Verteidigung gegen urheberrechtliche Abmahnungen halten wir faire Pauschalangebote – http://www.kanzlei-wrase.de/gebuehren/festpreisangebote/pauschalangebot-filesharing/ – bereit, um so eine volle Kostentransparenz zu bieten. 


Kanzlei Wrase


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Björn Wrase

Beiträge zum Thema