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Abmahnung FAREDS - VA - Future Trance

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FAREDS Abmahnung - Urheberrechtsverletzung über Internettauschbörsen Die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS spricht Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen aus.

Mir liegt eine Vielzahl von Abmahnungen, datiert auf den 8. und 15.6.2012 vor. Die der Abmahnung gegenständlichen Musiktitel befinden sich auf der VA Future Trance Vol. 58, 59 und Vol. 60 und betreffen unter anderem folgende Werke:

Musiktitel:

- G & G feat. Jonny Rose & Chris Reeder - All Falls Down
- Kindvater - Spotlight
- Die Atzen - Party (Ich will abgehen)
- Lolita Jolie - Non Non Non
- Jens O - Body & Soul

Vorgeworfen wird stets, eine Urheberrechtsverletzung über Internettauschbörsen begangen zu haben. Geltend gemacht werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages von 450,00 Euro gefordert.

Eine Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft sollte keinesfalls ignoriert werden. Wichtig ist es insbesondere, die kurzen Fristen zu wahren. Es sollten allerdings auch nicht vorschnell Zahlungen vorgenommen oder gar die vorgefertigte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnet werden. Gerade im Hinblick auf die Unterlassungserklärung ist es wichtig, diese überprüfen zu lassen, um die Abgabe eines Schuldanerkenntnisses auszuschließen und die Unterlassungserklärung auf das Nötigste zu begrenzen.

Aber auch hinsichtlich der Zahlungsansprüche gilt, dass diese einer Überprüfung bedürfen. Sofern die Haftung für die vermeintliche Urheberrechtsverletzung nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann, kann die geforderte Summe in jedem Fall gemindert werden. 

Wir haben bereits eine Vielzahl von Mandanten wegen einer Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung in Internettauschbörsen vertreten. Für die außergerichtliche Vertretung halten wir ein besonderes Pauschalangebot bereit. Kontaktieren Sie uns!


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