Abmahnung Fareds wg. Kindervater - Turn back Time

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Bereits seit Juli 2010 lässt der Komponist Jens Kindervater Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen an aktuellen Musikwerken durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH versenden.

Seit September 2010 werden durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH namens des Herrn Kindervater Verletzungen an dem Tonträger "Kindervater - Turn back Time" ausgesprochen. Jens Kindervater ist auch unter dem Künstlernamen Michael Mind bekannt.

Der in der jüngsten Abmahnung der Fareds berücksichtigte Tonträger "Kindervater - Turn back Time" ist u.a. auf der seit Juni 2010 im Handel erhältlichen Future Trance Vol. 52 Compilation enthalten.

Wer also unbedarft die Musiksammlung Future Trance Vol. 52 über sog. Peer To Peer Tauschbörsen auf seinen PC lädt, der bietet den Inhalt dieser Compilation (aufgrund der Funktionsweise der eingesetzten Tauschbörsen-Software) anderen Tauschbörsenteilnehmern regelmäßig auch gleichzeitig zum Download an und setzt sich insoweit zwangsläufig der Geltendmachung mehrfacher Unterlassungs-, Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche zahlreicher Rechteinhaber aus.

Jeder der Inhaber von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Bestandteilen der Future Trance Vol. 52 (wie vorliegend Jens Kindervater) kann insoweit Ansprüche aus § 97 UrhG gegenüber dem Rechteverletzer geltend machen.

§ 97 UrhG bestimmt:

"Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht. Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Mit der Geltendmachung des Anspruchs auf Unterlassung fordert die Fareds den betreffenden Anschlussinhaber zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf, welche dem Schreiben in Anlage beiliegt. Es empfiehlt sich jedoch keine voreilige Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung, da viele Gerichte dies (bereits aufgrund des Wortlautes der der Abmahnung anliegenden Unterlassungserklärung) als Schuldanerkenntnis werten.

In jedem Fall Beachtung finden sollten die regelmäßig angeführten Fristen, da mit erfolglosem Fristablauf ein kostenträchtiges gerichtliches Verfahren zur Anspruchssicherung droht.

Nähere Informationen zur Abmahnung des Werkes Kindervater - Turn back Time Sie unter www.abmahnung-aktuell.de.

Rechtsanwaltskanzlei & Gütestelle Rassi Warai

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