Abmahnung Frauenarzt & Manny Marc – Disco Pogo durch Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte

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Die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH lässt im März 2010 über die Berliner Anwaltskanzlei Denecke Von Haxthausen & Partner wegen Urheberrechtsverstößen an dem Musikstück „Frauenarzt & Manny Marc - Disco Pogo" Abmahnungen versenden. Dies ist nach dem Werk „Das geht ab (Wir feiern die ganze Nacht)" bereits der zweite Tonträger der Interpreten Frauenarzt & Manny Marc, an welchem die Firma DigiProtect Urheberrechtsverletzungen abmahnen lässt.

In dem Abmahnschreiben wird für den Fall der ausbleibenden Zahlung die Ansetzung von Gebühren nach einem Gegenstandswert von 10.000 EUR angeführt. Man fordert von dem Internetanschlussinhaber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags i H v. 480,- EUR. Die Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung wird - bereits aufgrund der zugrunde liegenden Formulierung - von den Gerichten als Schuldanerkenntnis gewertet. Insoweit empfiehlt sich keine voreilige Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung.

Gleichwohl sollte das Abmahnschreiben ernst genommen und die darin enthaltenen kurzen Fristen unbedingt beachtet werden. Eigenes Rechtsempfinden mag ein Grund dafür sein, dass der Abmahnung häufig nicht die nötige Aufmerksamkeit entgegen gebracht wird. Einer Abmahnung keine Beachtung zu schenken, könnte sich als zeit- und kostenintensiver Fehler erweisen. Anzuraten ist die umfassende Prüfung der Abmahnung und die Einholung einer rechtlichen Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt.

Rechtsanwaltskanzlei & Gütestelle Rassi Warai

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Tel.: 0571 / 385 65 -72 (unsere Telefone sind Mo. bis Sa. von 8:00 bis 22:00 Uhr für Sie besetzt)

www.abmahnung-aktuell.de


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