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Abmahnung FROMMER LEGAL für Warner Bros. Entertainment Inc. (Godzilla x Kong)

  • 1 Minuten Lesezeit


In dieser Woche erreichte mich eine Anfrage zu einer aktuellen Abmahnung der Kanzlei FROMMER LEGAL aus München im Auftrage der Warner Bros. Entertainment Inc..

Konkret geht es um den bekannten Vorwurf des illegalen Filesharings und einer damit verbundene Urheberrechtsverletzung.

Laut Ermittlungsergebnis wurde festgestellt, dass über den Internetanschluss des Abgemahnten eine Torrent Tauschbörse genutzt wurde, worüber das nachfolgende Filmwerk öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll:

Godzilla x Kong: The New Empire, Film

Forderungen:

  • Strafbewehrte Unterlassungserklärung
  • Zahlung in Höhe von 935,80 EUR

Im Anbieten von Filmwerken in Tauschbörsen (Filesharing) kann eine Urheberrechtsverletzung liegen. In Tauschbörsen werden Dateien per Download und Upload getauscht. Wird eine Datei heruntergeladen, wird sie im selben Moment auch wieder vom eigenen PC automatisch hochgeladen und den anderen Nutzern der Tauschbörse zur Verfügung gestellt. In diesem Hochladen ist in rechtlicher Hinsicht ein öffentliches Zugänglichmachen zu sehen, was ausschließlich dem Urheber eines Werkes zusteht. Das öffentliche Zugänglichmachen für eine andere Person als den Urheber kann eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des § 19 a UrhG darstellen.

Wie soll ich reagieren?

Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die vorformulierte Unterlassungserklärung! Aus meiner Sicht handelt es sich um ein Schuldanerkenntnis, wodurch Sie sich mögliche Einwendungen gegen den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung abschneiden.  

Gerne berate ich Sie und finde für Sie die beste Verteidigungsstrategie.

 Abmahnung erhalten?

Profitieren Sie von meiner Erfahrung und lassen Ihre Angelegenheit kostenlos einschätzen.

DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Expertentipps:


  • Beachten Sie die gesetzten Fristen!
  • Vermeiden Sie jegliche Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Leisten Sie keine Unterschriften oder Zahlungen!

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