Abmahnung Ido-Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen

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Abmahnung des Ido-Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. vom 17.02.2016

Eine neue Abmahnung des Ido-Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. vom 17.02.2016 liegt uns zurzeit zur rechtlichen Überprüfung und weiteren Bearbeitung vor. Darin heißt es, unsere Partei habe innerhalb ihres Auftrittes auf der Internethandelsplattform eBay diverse Wettbewerbsverstöße begangen.

In dem auf den 17.02.2016 datierten Abmahnschreiben erhebt der Verein folgende Vorwürfe gegenüber unserer Mandantschaft:

  • Fehlende Informationen über das gesetzliche Widerrufsrecht
  • Keine Informationen über das Muster-Widerrufsformular
  • Verwendung der Klausel „Unsere AGB gelten, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist, für alle Handelsgeschäfte, bei denen wir als Verkäufer auftreten“
  • Fehlende Belehrung über Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss

Sind Sie ebenfalls Adressat einer solchen Abmahnung?

Unabhängig davon, ob die in der Abmahnung gerügten Verstöße tatsächlich zutreffen sollten oder nicht, muss davor gewarnt werden, die beigefügten Unterlassungserklärungen in der vorliegenden Form ungeprüft zu unterzeichnen. Diese ist nach unserer Auffassung nachteilig formuliert und könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Stattdessen raten wir dazu, nach Prüfung Ihres Sachverhalts ggf. eine individuelle modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.
Unsere Mandantschaft wird sodann zur Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, zudem wird die Zahlung einer abmahnbezogenen Kostenpauschale in Höhe von 232,05 Euro verlangt.

Hierzu finden Sie auch ein aktuelles Video auf unserem Videoblog unter www.youtube.com/watch?v=OFn7dIhUlYU

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Dann beachten Sie folgende Grundregeln:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinerlei Kontakt zur Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung, wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere Tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


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