Abmahnung im Auftrag der Getty Images und auch Stockfood GmbH durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Der Wettbewerb im Netz ist groß. Da lässt sich manch einer gerne dazu verleiten, mit einem schönen Lichtbild bzw. Lichtbildwerk die eigene Homepage „aufzuhübschen“.

Das kann teuer werden, wenn es sich hierbei um lizensierte Lichtbilder beispielsweise einer der beiden genannten Unternehmen wie Getty Images oder der Stockfood GmbH handelt.

Diese beauftragen regelmäßig die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer, die illegale Vervielfältigung deren urheberrechtlich geschützter Werke abzumahnen.

Eine solche Abmahnung enthält regelmäßig die Verpflichtung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie in einem ersten Schreiben die Erteilung der Auskunft, wie lange und wo das geschützte Lichtbild in den eigenen Online-Auftritt eingebunden war.

Es gibt Rechtsprechung wie beispielsweise des OLG Braunschweig, wonach die Vervielfältigung von Fotos ungefähr einen Lizenzschaden von € 20,00 bis € 50,00 ausmachen würde.

Dieser Rechtsprechung liegt allerdings ein ganz anderer Sachverhalt zugrunde als bei einer illegalen Vervielfältigung von lizenzrechtlich geschützten Lichtbildern von gewerblichen Unternehmen, bei denen man diese Lichtbilder zu deren Preisen käuflich erwerben kann.

Was sollte man nicht tun?

Geben Sie nicht sofort und ungeprüft eine unüberlegte Auskunft.

Unterschreiben Sie nicht die Ihnen übermittelte Unterlassungserklärung.

Nehmen Sie vor allem keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf, bevor Sie mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht gesprochen haben.

Was sollten Sie tun?

Notieren Sie sich sorgfältig die in der Regel kurz gewählte Frist.

Suchen Sie dringend den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht und Wettbewerbsrecht.

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.


Georg Schäfer

 Rechtsanwalt


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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