Abmahnung im Wettbewerbsrecht durch den Verband der Deutschen Lederindustrie e.V. (VDL e.V.)

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Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Verbands der Deutschen Lederindustrie e.V. vor, der für seine Mitglieder unlauteres Verhalten eines Unternehmers rügt.

Was wirft der VDL e.V. dem Abgemahnten vor?

Gegenstand des Vorwurfs ist der Verkauf von Waren über die Handelsplattform Amazon mit dem Begriff „PU-Leder“. Dieser Begriff sei irreführend und damit wettbewerbswidrig, da es kein solches Material gebe. Vielmehr handele es sich um einen Werbetrick, um billigen Kunststoff in die Nähe von Lederprodukten zu rücken. Nachfolgend wird auf die Bezeichnungsvorschriften RAL 060 A2 und die hier enthaltene Definition von Leder in Abgrenzung zu anderen Materialien hingewiesen. 

Forderung des VDL e.V.

Der Verband fordert von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die als Entwurf der Abmahnung beigefügt ist. 

Weiter fordert der Verband Kostenerstattung in Höhe von 250,00 EUR. 

Wie sollte auf eine solche Abmahnung reagiert werden?

Die – relativ kurze – Frist sollte selbstverständlich beachtet werden, um keine unnötigen weiteren Kosten zu riskieren. Gleichzeitig warnen wir in diesem Kontext grundsätzlich vor vorschnellen und überhasteten Reaktionen, insbesondere vor einer Unterzeichnung und Rücksendung der angehängten Unterlassungserklärung ohne vorherige sachverständige Prüfung. Zunächst wäre zu klären, ob überhaupt ein Verstoß, so wie behauptet wird, vorliegt, was bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen keineswegs immer der Fall ist. Sofern tatsächlich Marktverhaltensregeln verletzt worden sind, ist in einem zweiten Schritt zu klären, ob ein Unterlassungsversprechen abgegeben werden soll, oder ob nicht (ausnahmsweise) eine einstweilige Verfügung die mittel- und langfristig bessere Variante wäre. Erst wenn die Entscheidung auf die Abgabe eines Unterlassungsversprechens gefallen ist, ist hier auf den genauen Inhalt des Versprechens zu achten und die beigefügte Erklärung ggf. zu modifizieren. Meist beinhalten solche Entwürfe zu weitgehende Versprechen.

Dr. Wallscheid & Drouven – Rechtsanwälte | Fachanwälte 

Als Fachkanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht und IT-Recht verfügen wir über nachgewiesene und große Erfahrungen auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts. Wir vertreten seit vielen Jahren bundesweit Mandanten im Wettbewerbsrecht, das einer unserer Schwerpunkte darstellt. 

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne für eine erste und für Sie unverbindliche Ersteinschätzung an uns wenden. Rufen Sie uns gerne an oder kontaktieren Sie uns via E-Mail. Wir helfen Ihnen gerne


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