Abmahnung Kanzlei dompatent von Kreisler im Auftrag der RIMOWA GmbH

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Unsere Rechtsanwaltskanzlei wurde kürzlich mit der Verteidigung gegen eine aktuelle Abmahnung der RIMOWA GmbH, ausgesprochen durch die Kanzlei dompatent von Kreisler beauftragt. In der Abmahnung heißt es, unsere Mandantschaft habe die RIMOWA GmbH in ihrem Recht auf Leistungsschutz verletzt.

In der Abmahnung heißt es, unsere Mandantschaft biete Koffer zum Kauf an, die in ihrer Gestaltung und ihrem Design den Koffern der Firma RIMOWA GmbH sehr ähnlich sehen würden. Dies stelle eine Herkunftstäuschung und Rufausbeutung i.S.d. UWG dar.

Ansprüche:

Die Anwälte der Gegenseite machen sodann folgende Ansprüche geltend:

  • Unterlassungsanspruch: Unsere Mandantschaft wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.
  • Auskunftserteilung: Es wird eine Auskunft über die Herkunft und den Hersteller der Koffer verlangt.
  • Schadensersatz: Es wird die Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 4.196,90 € verlangt.

Wurden Sie ebenfalls abgemahnt?

Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, unterzeichnen Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht! Diese kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Ignorieren Sie die Abmahnung jedoch auch nicht! Es könnte dann eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden wäre.

Eine Abmahnung sollte von einem spezialisierten Rechtsanwalt, der mit dem jeweiligen Rechtsgebiet vertraut ist, unbedingt auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Lassen Sie sich daher von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

In vielen Fällen lassen sich die in der Abmahnung geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Sie sollten keinen Kontakt zu der Gegenseite aufnehmen
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Wenn Sie auch eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter nebenstehender Telefonnummer erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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