Abmahnung Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen BVB Merchandising GmbH

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Eine markenrechtliche Abmahnung für die BVB Merchandising GmbH liegt uns aktuell in unserer Rechts- und Fachanwaltskanzlei Heidicker zur Bearbeitung vor. Darin werden durch die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen etwaige Markenrechtsverletzungen gerügt. In der Abmahnung heißt es, unsere Mandantschaft habe durch den Verkauf von Schnullerketten die Marke „BVB“ verletzt.

Sachverhalt

In dem Abmahnschreiben heißt es, unsere Mandantschaft habe auf der Internethandelsplattform eBay Schnullerketten zum Kauf angeboten und dabei die Wortmarke „BVB“ zur Bewerbung verwendet, ohne dass es sich bei den angebotenen Produkten um offiziell lizenzierte Merchandising-Produkte des BVB Borussia Dortmund handle. Daher stelle die Verwendung der Marke „BVB“ eine unzulässige Markenrechtsverletzung und Rufausbeutung i.S.d. § 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG dar.

Was fordert die Gegenseite?

In dem Abmahnschreiben werden folgende Ansprüche geltend gemacht:

  • Unterlassungsanspruch, zu erfüllen durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Schadensersatzanspruch
  • Auskunftsanspruch, u.a. über Herkunft und Anzahl der verkaufen Produkte
  • Rechtsanwaltskostenerstattungsanspruch in Höhe von 1.242,84 €

Was sollte man bei Erhalt einer Abmahnung tun?

Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall. Die Gegenseite könnte gegen Sie gerichtlich vorgehen. Unterzeichnen Sie jedoch auch nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung, da Sie sich hierdurch bereits zu Beginn etwaige Einwendungen gegen die Abmahnung abschneiden und ggf. Ihre Schuld eingestehen. Zudem sollten Sie davon absehen, den geforderten Betrag ohne anwaltliche Überprüfung der Gesamtangelegenheit zu überweisen.

So sollten Sie reagieren

Nutzen Sie gerne unsere kostenfreie Ersteinschätzung. Hierbei teilen wir Ihnen mit, wie in Ihrer individuellen Angelegenheit am besten verfahren werden sollte. Dazu können Sie uns gerne Ihre Abmahnung vorab per E-Mail oder Telefax zusenden. Dieser Service ist für Sie völlig unverbindlich und mit keinerlei Kosten oder Verpflichtungen verbunden.

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihre Vorteile

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandats

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Fall einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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