Abmahnung Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg im Auftrag von Herrn Ralph Wenig aus Berlin

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Eine neuerliche wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg im Auftrag des Herrn Ralph Wenig liegt uns aktuell zur Bearbeitung und Verteidigung vor. Unser Mandant wurde abgemahnt, weil er auf eBay als gewerblicher Verkäufer tätig sei, sich aber als „Privatverkäufer“ ausgegeben haben soll.

In der Abmahnung heißt es, Herr Ralph Wenig verkaufe auf eBay gewerblich dieselben Produkte wie unser Mandant. Daher bestehe zwischen ihm und unserem Mandanten ein Wettbewerbsverhältnis. Der Umfang der Verkaufstätigkeit unseres Mandanten sei jedoch bereits als gewerbliches Handeln und nicht mehr als privates Handeln einzustufen.

Wo liegt die Grenze zwischen privatem und gewerblichem Handeln?

Diese Grenze kann nicht klar anhand einer bestimmten Zahl an Angeboten gezogen werden. Dies liegt daran, dass mehrere Indizien für die Überprüfung, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, herangezogen werden müssen. Zum Beispiel sind dies: Anzahl der aktuell angebotenen Produkte, Gleichartigkeit der angebotenen Waren, Verkauf von Neu- oder Gebrauchtware. Ob bereits gewerbliches Handeln vorliegt, kann ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in jedem Einzelfall überprüfen.

Da unser Mandant als gewerblicher Händler einzustufen sei, aber als privater Verkäufer angemeldet sei, erfülle er diverse Informationspflichten nicht. Dies stelle einen Wettbewerbsverstoß i.S.d. §§ 3, 3a, 5a UWG dar. Nichterfüllte Informationspflichten:

  • Keine Anbieterkennzeichnung / Impressum
  • Keine Belehrung über Vertragstextspeicherung
  • Keine Informationen zum gesetzlichen Mängelhaftungsrecht
  • Keine Widerrufsbelehrung
  • Kein Hinweis auf das Muster-Widerrufsformular

Abmahnung erhalten?

Wenn Sie eine Abmahnung mit dem Vorwurf eines vermeintlichen Wettbewerbsverstoßes erhalten haben, sollten Sie nicht zögern, einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Abmahnung zu beauftragen. So kann die Angelegenheit rasch, rechtssicher und möglichst kostengünstig beendet werden. Bei Erhalt einer Abmahnung oder Zustellung einer Klage sollten Sie unmittelbar anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Wir stehen Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. 

Unterzeichnen Sie nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung!

Diese kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Außerdem können Sie sich durch die vorschnelle Unterzeichnung der Unterlassungserklärungen etwaige Einwendungen gegen die Abmahnung abschneiden.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung 
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung 
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung 
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. 

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. 

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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