Abmahnung Kanzlei Schroeder für Ernst Westphal e.K.

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Erneut liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei Schroeder aus Kiel für den eingetragenen Kaufmann Ernst Westphal vor. Der Vorwurf gegen den Abgemahnten lautet auf unlauteren Wettbewerb. 

Was ist Gegenstand der Abmahnung der Kanzlei Schroeder für Ernst Westphal?

Erneut enthält die Abmahnung den Vorwurf, dass der Abgemahnte unter eBay.de Waren als Verbraucher anbiete, obwohl seine Tätigkeit tatsächlich als gewerblich einzustufen sei. Dabei handele es sich um einen Verstoß gegen Nr. 23 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG, der wie folgt lautet: „Unzulässig ist (…) die unwahre Angabe oder das Erwecken des unzutreffenden Eindrucks, der Unternehmer sei Verbraucher oder nicht für Zwecke seines Geschäfts, Handels, Gewerbes oder Berufs tätig.“ Damit liege ein unlauteres Verhalten aus wettbewerbsrechtlicher Sicht vor. 

Daneben wird auch angegeben, dass auf der Internetseite des Abgemahnten verschiedene Pflichtangaben fehlen würden, darunter eine vollständige Anbieterkennzeichnung, eine Widerrufsbelehrung, ein Hinweis auf das gesetzliche Mängelhaftungsrecht und den sog. OS-Link.

Ab wann ist ein Verbraucher wettbewerbsrechtlich als Unternehmer einzustufen?

Die Grenzen zwischen Verbraucher- und Unternehmereigenschaft im Wettbewerbsrecht sind geradezu fließend. Um als Gewerbetreibender eingestuft zu werden, ist es auf jeden Fall nicht erforderlich, dass man über einen Gewerbeschein verfügt oder es sich bei der Tätigkeit um das Hauptgewerbe handelt. 

Als Indizien können aber folgende Kriterien herangezogen werden: Regelmäßigkeit, Dauer, Anzahl und Gleichartigkeit der Angebote, Neuheit oder Neuwertigkeit, Präsentation, Account-Name, bei eBay Multiauktionen, gewerbliche Internetauftritte gleichartiger Produkte an anderer Stelle etc. 

Die Beurteilung hat daher immer je nach Einzelfall zu erfolgen, wobei diese Einschätzung am besten von einem Fachmann vorgenommen werden kann. 

Welche Forderungen stellen die Kollegen von Schroeder und Ernst Westphal e.K.?

Gefordert wird von den Kollegen der Kanzlei Schroeder im Namen von Ernst Westphal e.K. neben der Abgabe eines strafbewehrten Unterlassungsversprechens die Erstattung der Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR (entspr. 745,40 EUR netto).

Wie ist auf eine solche Abmahnung am besten zu reagieren?

Den Forderungen sollte auf keinen Fall voreilig nachgekommen werden. Es sollte immer eine vorherige Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Abmahnung durch einen versierten Fachmann erfolgen, der eventuell zu einer Modifizierung der Unterlassungsverfügung raten wird. 


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