Abmahnung Kornmeier & Partner - Avicii & Sebastien Drums - My Feelings for You iAd. GSDR GmbH

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Die in Frankfurt ansässige GSDR GmbH verfolgt derzeit wiederholt Urheberrechtsverstöße an aktuellen Musikwerken. Die namens der GSDR GmbH durch die Kanzlei Kornmeier & Partner versandten Abmahnungen beziehen sich auf Rechtsverletzungen an dem Musikstück „Avicii & Sebastien Drums - My Feelings For You".

„Avicii & Sebastien Drums - My Feelings For You" ist nach Gentleman - To The Top, The Disco Boys - Love Tonight und Yolanda Be Cool & Dcup - We No Speak Americano schon der vierte jüngst veröffentlichte Tonträger, an dem die GSDR GmbH im September 2010 erstmalig Rechtsverletzungshandlungen verfolgen lässt.

Avicii & Sebastien Drums - My Feelings For You ist ein Dancefloor Musikwerk, welches seit dem 17.09.2010 im Fachhandel erworben werden kann. Nicht selten ist das Werk Bestandteil einer sogenannten „Compilation", wie beispielsweise den German Top 100 Single Charts. Wer demgetreu das Musikstück Avicii & Sebastien Drums - My Feelings For You als Teil einer solchen Sammlung verschiedener Musiktitel anderen öffentlich zum Download anbietet, der verstößt gegen die bestehenden ausschließlichen Rechte der GSDR GmbH an diesem Tonträger. Soweit die GSDR GmbH Kenntnis von einem solchen Verstoß erlangt, beauftragt sie die Anwaltskanzlei Kornmeier & Partner, die ihrerseits namens und im Auftrage der GSDR GmbH Ansprüche gegen den Rechteverletzer auf Unterlassung und Schadensersatz nach § 97 UrhG geltend macht.

Der § 97 UrhG sieht vor: „Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. [...] Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Zur Durchsetzung der Unterlassungsansprüche hält die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte den Abmahnungsempfänger zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung an, wobei sie diesem eine Frist zur Erfüllung der Ansprüche setzt. Der Abgemahnte sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung möglichst nicht ungeprüft abgeben. Denn letztlich wird die Abgabe der der Abmahnung anliegenden Unterlassungserklärung nach der Auffassung zahlreicher Gerichte als abstraktes Schuldanerkenntnis i.S.d. § 781 BGB gewertet.

Zur Abgeltung der Schadensersatzansprüche der GSDR GmbH wegen des Verstoßes an dem Werk Avicii & Sebastien Drums - My Feelings for You bietet die Anwaltskanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte dem Abgemahnten einen Pauschalbetrag iHv. 450 EUR an.

Im Hinblick auf das Ausmaß der vorgeworfenen Rechtsverletzungshandlung durch das öffentliche Zugänglichmachen einer Compilation wie den German Top 100 Single Charts, sollte sich der Empfänger der Abmahnung an einen mit der Filesharing Thematik betrauten Rechtsanwalt wenden, um sich umfassend über die Möglichkeiten und Risiken im Zusammenhang mit der Urheberrechtsverletzung beraten zu lassen.

Rechtsanwaltskanzlei & Gütestelle Rassi Warai

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