Abmahnung Kornmeier & Partner "Lucky Trouble - Vykrutasy"

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Die meisten Menschen, die mit dem Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung konfrontiert werden, sind beunruhigt. In der Regel ereilt den Betroffenen zunächst eine Abmahnung. Den Abgemahnten beschäftigen für gewöhnlich zahlreiche Fragen, die mit der Abmahnung und der in ihr dargelegten Ansprüchen einhergehen. Die Antworten auf einige dieser Fragen können sich aus Internetrecherchen ergeben, andere Fragen bleiben offen. Im Nachfolgenden willen ich mich den offenkundigsten Fragen im Zusammenhang mit einer aktuellen Abmahnung widmen.

Es geht um die im Mai 2011 erstmalig ausgesprochene Abmahnung Kornmeier & Partner „Lucky Trouble - Vykrutasy", also die Abmahnung, welche die GV World GmbH im Falle der Ermittlung eines Verstoßes an dem Spielfilm „Lucky Trouble - Vykrutasy" durch die Frankfurter Anwaltskanzlei Kornmeier & Partner versenden lässt.

Was ist eine Abmahnung?

Mit der Abmahnung wird eine Verhaltensweise des Abgemahnten gerügt. Die Abmahnung verfolgt das Ziel, den Abgemahnten künftig zum Unterlassen seines rechtswidrigen Verhaltens zu bewegen. In der Praxis kommen Abmahnungen am häufigsten bei wettbewerbsrechtlichen Verstößen, Markenrechts- und Urheberrechtsverletzungen, sowie im Arbeitsrecht vor. Gerade im Hinblick auf die Abmahnungen im Urheberrecht ist zu beobachten, dass mit der wachsenden Verbreitung von immer leistungsfähigeren Internetverbindungen auch die Zahl der Abmahnungen in den letzten Jahren rasant zugenommen hat.

Wer lässt abmahnen?

Viele Rechteinhaber haben ein Interesse an einer zeitnahen Verfolgung von Rechtsverstößen an Werken aus Ihrem Rechtskatalogbestand. Das Internet bietet u.a. auch den Nährboden für rechtswidrige Tauschbörsenaktivitäten. Daher lässt etwa die GV World GmbH im März 2011 durch die bevollmächtigte Anwaltskanzlei Kornmeier & Partner aus Dortmund wiederholt Urheberrechtsverletzungen an dem Spielfilm „Yolki" abmahnen. Nunmehr - im Mai 2011, also etwa 2 Monate später - wird im Auftrage der GV World GmbH auch die Abmahnung Kornmeier & Partner „Lucky Trouble - Vykrutasy" ausgesprochen.

Die GV World GmbH genießt die Rechte an dem Filmwerk, welche Ihr Ihrerseits übertragen wurden, um Rechtsverletzungshandlungen im Hinblick auf den Film „Lucky Trouble - Vykrutasy" zu ahnden. Das Repertoire der Gesellschaft beschränkt sich damit derzeit auf Filmproduktionen, die in Russland produziert wurden.

Die von der GV World GmbH betraute Rechtsanwaltskanzlei Anwaltskanzlei Kornmeier & Partner ist eine auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes bereits für zahlreiche Rechteinhaber aus der Medien- und Unterhaltungsbranche tätige Kanzlei. Die GV World GmbH greift nunmehr mit der Abmahnung wegen einer Verstoßes an dem Werk „Lucky Trouble - Vykrutasy" - wie oben dargelegt - bereits zum wiederholten Male auf die Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Kornmeier & Partner zurück.

Welche Werke sind geschützt?

Zunächst ist festzuhalten, dass Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst für ihre Werke Schutz nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) genießen. Zu geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören mitunter: Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme; Werke der Musik; pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst; Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke; Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden; Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden; Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen. Der Film „Lucky Trouble - Vykrutasy" feierte erst am 17.02.2011 seine Uraufführung. Als Filmwerk unterfällt „Lucky Trouble - Vykrutasy" den geschützten Werken der Wissenschaft und Kunst und damit untersteht er unweigerlich dem Schutz des UrhG.

Filesharing - Was wird abgemahnt?

Einem Empfänger der Abmahnung Kornmeier & Partner „Lucky Trouble - Vykrutasy", die i. A. d. GV World GmbH ausgesprochen wird, wird regelmäßig vorgeworfen, den Spielfilm über eine so genannte Peer-To-Peer Tauschbörse im Internet Dritten öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die besondere Eigenheit der Peer-To-Peer-Software ist jedoch, dass mit dem Herunterladen einer Datei, wie beispielsweise jenem Film „Lucky Trouble - Vykrutasy", diese Datei den aktiven Nutzern der Tauschbörse gleichzeitig ebenfalls zum Download angeboten wird. Dies stellt einen Verstoß gegen die Rechte der Firma GV World GmbH dar.

Dementsprechend macht die betraute Kanzlei Anwaltskanzlei Kornmeier & Partner für die GV World GmbH Ansprüche aus § 97 UrhG gegenüber dem Inhaber des Internetanschlusses, von dem der Verstoß an dem Film „Lucky Trouble - Vykrutasy" begangen wurde, geltend.

„Lucky Trouble - Vykrutasy" ist eine in Russland produzierte Romantikkomödie. Schon vor ihrer Uraufführung fand die filmische Interpretation „Lucky Trouble - Vykrutasy" auch ihren Weg in einige Wohnzimmer im Bundesgebiet. Denn der Film machte bereits vor seinem Veröffentlichungsdatum im Internet die Runde.

Was wird gefordert?

Der § 97 UrhG bestimmt, dass derjenige, der das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht. Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

In der Abmahnung „Lucky Trouble - Vykrutasy" fordert die Kanzlei Anwaltskanzlei Kornmeier & Partner wegen der Verletzung der Rechte der GV World GmbH an dem Werk neben der Abgabe einer so genannten strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines pauschalierten Betrages für Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten.

Was ist zu beachten?

Dem Abgemahnten, der die Abmahnung Kornmeier & Partner „Lucky Trouble - Vykrutasy" die im Auftrage der GV World GmbH erfolgt, erhält, ist angeraten, die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung nicht übereilt abzugeben. Denn zahlreiche deutsche Gerichte bewerten die Abgabe einer in der Art formulierten Erklärung ein Schuldanerkenntnis zu Lasten des Unterzeichners.

Allerdings sollte die Abmahnung, die einen Urheberrechtsverstoß an dem Film „Lucky Trouble - Vykrutasy" beinhaltet, auf keinen Fall nicht unbeachtet im Reißwolf landen. Die darin enthaltenen Fristen sollten tunlichst ernst genommen und beachtet werden. Schließlich wurde der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung getroffen und das Ignorieren der Abmahnung „Lucky Trouble - Vykrutasy" kann sich im Nachhinein als äußerst zeitraubender und teurer Fehler erweisen.

Leider mag es immer noch Tauschbörsenteilnehmer geben, die sich nicht bewusst sind, dass das Herunterladen einer Datei (wie vorliegend „Lucky Trouble - Vykrutasy") über Peer To Peer Tauschbörsen, über den Filesharing Clienten eine Bereitstellung der Bezugsdatei beinhaltet, kurzum, diese Datei wird regelmäßig mit dem Download zugleich auch anderen Tauschbörsennutzern zum Download bereitgestellt. Ein solches Downloadangebot stellt ein öffentliches Zugänglichmachen i. S. d. UrhG dar. Um gleich der häufig gestellten Frage zu entsprechen: Auch dem bloßen Vervielfältigen urheberrechtlich geschützter Werke sind im UrhG klare Grenzen gesetzt.

Was tun, wenn Fragen offen bleiben?

Bei offenen Fragen tut ein Empfänger der Abmahnung „Lucky Trouble - Vykrutasy" nicht selten gut daran, sich durch einen fachkundigen und mit der Thematik des

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