Abmahnung Kornmeier & Partner Rechtsanwälte - "Loona - El Tiburon" - More Music and Media GmbH Co KG

  • 4 Minuten Lesezeit

Im Herbst 2011 werden urheberrechtlich bedenkliche Verhaltensweisen im Internet unvermindert ermittelt und verfolgt. Die Anwaltskanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte ist beauftragt worden, Rechtsverstöße an dem Musikstück „Loona - El Tiburon" zu verfolgen. Allein der Rechteinhaberin, der MORE Music and Media GmbH & Co. KG, der die ausschließlichen Verwertungsrechte an der Tonaufnahme „Loona - El Tiburon" unterfallen, steht es zu, die Tonaufnahme „Loona - El Tiburon" zu verwerten. Dennoch ist eine illegale Verbreitung des Werkes im Internet zu beobachten. Dieser Entwicklung möchte die Rechteinhaberin MORE Music and Media GmbH & Co. KG entgegenwirken und hat die im gewerblichen Rechtsschutz tätige Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte damit betraut Rechtsverletzungshandlungen zu verfolgen.

Das Musikstück „Loona - El Tiburon" ist ein Musikstück aus der Pop Sparte. Das Werk „Loona - El Tiburon" ist ein weiterer Beitrag zur Stimmungsmusik der niederländischen Sängerin Loona. Für Aufsehen sorgte der Umstand, dass ein aus einer deutschen Model Casting Show bekanntes Damen-Model im Videoclip mitwirkte. Tonträger des Musiktracks „Loona - El Tiburon" werden seit dem 5. Juli 2011 im deutschen Fachhandel vertrieben. Insoweit handelt es sich um einen aktuellen Musiktitel. Vor diesem Hintergrund erscheint es wenig verwunderlich, dass der Track „Loona - El Tiburon" nicht selten Bestandteil aktueller Compilations ist. Hierunter finden sich Sampler, wie etwa die Ballermann Hits 2011, die erweitere Ausgabe Ballermann Hits 2011 XXL oder inoffizielle Musikzusammenstellungen, wie die German Top 100 Single Charts vom 25.07.2011. Jeder, der „Loona - El Tiburon" als Inhalt einer derartigen Zusammenstellung mehrerer Musiktitel anderen Teilnehmern im Internet zum Download bereit stellt (z. B. durch die Teilnahme an Filesharing Tauschbörsen - sog. Peer-to-Peer Netzwerke - da die für die Teilnahme an der Tauschbörse notwendige Client-Software die ladende Datei mit dem Download regelmäßig auch zeitgleich anderen zum Download anbietet), verletzt das ausschließliche Verwertungsrecht der Rechteinhaberin MORE Music and Media GmbH & Co. KG (schließlich darf - getreu dem Urheberrechtsgesetz - nur diese das Stück „Loona - El Tiburon" im Internet zum Download anbieten und Dritten dieses Recht einräumen).

Wird eine Rechtsverletzung ermittelt, macht die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte im Auftrage der MORE Music and Media GmbH & Co. KG sodann Ansprüche gegen den Rechteverletzer auf Unterlassung und Schadensersatz nach § 97 UrhG geltend. Die Vorschrift des § 97 UrhG bestimmt: Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. [...] Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Zur Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs fordert die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte den Empfänger der Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf. Mit diesem Unterlassungsversprechen des Rechteverletzers soll sichergestellt sein, dass in Zukunft über den Anschluss des Unterlassungsschuldners das Musikstück „Loona - El Tiburon" nicht mehr zum Download angeboten wird. Damit dem Unterlassungsversprechen auch entsprochen wird (d. h. künftig keine weiteren Rechtsverletzungen an dem Werk „Loona - El Tiburon" mehr über den betreffenden Internetanschluss verübt werden, muss sich der Unterzeichner zugleich einer angemessenen Vertragsstrafe unterwerfen, welche für jeden Fall der künftigen Verletzung des Unterlassungsversprechens, an die MORE Music and Media GmbH & Co. KG zu zahlen ist. Aufgrund der Höhe dieser Vertragsstrafen (die nicht selten 5.000 EUR und mehr betragen) ist der Unterlassungsschuldner gut beraten, künftig alles Erforderliche für die Einhaltung seines Unterlassungsversprechens zu tun. Nicht selten empfiehlt es sich, dass ein Abgemahnter vor einer allzu voreiligen Abgabe einer weitrechenden Unterlassungserklärung fachkundigen Rat einholt. Dafür spricht nicht nur die Höhe der bei der Zuwiderhandlung gegen das Unterlassungsversprechen verwirkten Vertragsstrafe. Wer die vorgefertigte Unterlassungserklärung der Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte unterzeichnet, sollte sich im Klaren darüber sein, dass die Abgabe der der Abmahnung anliegenden Unterlassungserklärung nach der Auffassung vieler Gerichte als Schuldanerkenntnis zu sehen ist.

Die in der Abmahnung durch die Kanzlei Kornmeier & Partner dargelegten Fristen sollten in jedem Fall Beachtung finden, da mit Fristablauf weitergehenden Nachteile entstehen können. Die Schadensersatzforderung, die die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte zugunsten der Rechtinhaberin MORE Music and Media GmbH & Co. KG wegen des Verstoßes an dem Werk „Loona - El Tiburon" einfordert, wird mit einem Pauschalangebot zur außergerichtlichen Beilegung durch die Kanzlei Kornmeier & Partner mit 450 EUR angesetzt.

Angesichts des nicht selten zugrundeliegenden Ausmaßes der vorgeworfenen Rechtsverletzungshandlung, nämlich des öffentlichen Zugänglichmachens des Musikstücks „Loona - El Tiburon" als Bestandteil der Ballermann Hits 2011, der Ballermann Hits 2011 XXL oder der German Top 100 Single Charts vom 25.07.2011, sollte sich der Empfänger der Abmahnung an einen mit der Filesharing-Thematik betrauten Rechtsanwalt wenden.

Autor dieses Fachbeitrags zur aktuellen Filesharing Abmahnung betr. Loona - El Tiburon:

Rechtsanwalt, Mediator & Gütestelle Markus Rassi Warai

Viktoriastr. 36

32423 Minden

Tel: 0571/385 65 -72 (unsere Telefone sind Mo. bis Sa. von 8:00 bis 22:00 Uhr für Sie besetzt)


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Markus Rassi Warai

Beiträge zum Thema