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Abmahnung, Kündigung, kein Lohn?

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1. Abmahnung

Haben Sie eine Abmahnung Ihres Arbeitgebers erhalten? Unsere Empfehlung: Lassen Sie diese Abmahnung auf deren rechtliche Wirksamkeit prüfen! Beachten Sie: Abmahnungen - auch vermeintlich unberechtigte - in Ihrer Personalakte wirken sich negativ auf Ihr künftiges Arbeitszeugnis aus!

Daher sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch darauf haben, dass die Abmahnung möglicherweise aus Ihrer Personalakte zu entfernen ist.

2. Kündigung

Wenn Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, können Sie diese nur innerhalb von 3 Wochen nach deren Zugang bei Ihnen angreifen und auch nur, indem eine Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben wird.

Lassen Sie sich daher innerhalb der Frist rechtlich beraten, ob eine Klage gegen die Kündigung Aussicht auf Erfolg haben wird.

Soll gerügt werden, dass die Person, die die Kündigung für den Arbeitgeber ausgesprochen hat, dazu gar nicht berechtigt war, so muss diese Rüge darüber hinaus unverzüglich (also z. B. innerhalb eines Tages) in einer bestimmten Form erfolgen.

Lassen Sie sich daher nach Erhalt einer Kündigung am besten unverzüglich anwaltlich beraten!

3. Keine Lohnzahlung erhalten?

Ist Ihr Arbeitgeber mit der Lohnzahlung im Verzug, können ebenfalls rechtliche Schritte eingeleitet werden, um Ihre Ansprüche zu sichern. Wichtig ist auch hier: Lassen Sie sich zeitnah rechtlich beraten, damit Sie Ihre Ansprüche nicht verlieren wegen Verjährung o. ä.

Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen - konsequent und schnell! Rufen Sie uns an unter 0351/8106245 oder mailen Sie uns an info@sz-law.de


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