Abmahnung Leona Lewis - Echo durch Waldorf Rechtsanwälte iAd Sony Music Entertainment Germany GmbH

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Urheberrechtsverletzungen an einem weiteren Musikalbum, an welchem die Sony Music Entertainment Germany GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte innehat, werden im April 2010 wieder durch die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Rechtsanwälte verfolgt. In dem Abmahnschreiben geht es um das Musikalbum "Leona Lewis - Echo". Die Abmahnung erhält der Anschlussinhaber, dem der Vorwurf der öffentlichen Zugänglichmachung des Musik-Werkes über Internet Peer to Peer Tauschbörsen vorgeworfen wird.

In den Abmahnschreiben fordert man von dem Internetanschlussinhaber stets die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags iHv. 856,- EUR. Die Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung wird - bereits aufgrund der zugrunde liegenden Formulierung - von den Gerichten als Schuldanerkenntnis gewertet. Insoweit empfiehlt sich keine voreilige Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung.

Gleichwohl sollte das Abmahnschreiben ernst genommen und die darin enthaltenen kurzen Fristen unbedingt beachtet werden. Eigenes Rechtsempfinden mag ein Grund dafür sein, dass der Abmahnung häufig nicht die nötige Aufmerksamkeit entgegen gebracht wird. Einer Abmahnung keine Beachtung zu schenken, könnte sich als zeit- und kostenintensiver Fehler erweisen. Anzuraten ist die umfassende Prüfung der Abmahnung und die Einholung einer rechtlichen Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt.

Aktuelle Hinweise zu dieser und weiteren Abmahnungen finden Sie unter abmahnung-aktuell.de.

Rechtsanwaltskanzlei & Gütestelle Rassi Warai
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