Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller für LFP Video Group LL.C. wegen She Takes It On The Chin
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Die Anwaltskanzlei Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg mahnt im Auftrag des Rechteinhabers LFP Video Group LL.C. das illegale Anbieten des Filmes „She Takes It On The Chin" in Internettauschbörsen ab. Der Rechteinhaber fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages.
Diese urheberrechtliche Abmahnung ist weder Betrug noch Abzocke, sondern eine ernstzunehmende Sache, auf die man richtig reagieren muss, um ein sehr teures Gerichtsverfahren zu verhindern.
Was Sie auf keinen Fall tun sollten:
- Bei der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller selbst anrufen, um etwa den Sachverhalt (vermeintlich) richtig zu stellen. Hier macht man als Laie meist Fehler, die sich nicht mehr korrigieren lassen.
- Die beigefügte oder eine Unterlassungserklärung aus dem Internet abgeben. Die mitgeschickte Unterlassungserklärung stellt ein Schuldeingeständnis dar. Eine Unterlassungserklärung aus dem Internet kann die Sache verschlimmern. Nur ein spezialisierter Jurist kann eine Unterlassungserklärung erstellen, die zu Ihren Gunsten formuliert ist.
- EUR 100,00 oder andere Kleinbeträge bezahlen. Rechtsschutzversicherungen, Verbraucherzentralen und sogar Anwälte (!) raten oft dazu, EUR 100,00 an die Abmahnkanzlei zu überweisen. Schlimmer geht es kaum, denn jede Zahlung stellt ein Schuldeingeständnis dar und die Abmahnkanzlei kann sofort den maximalen Schadensersatz vor Gericht einklagen, ohne, dass der Abgemahnt sich verteidigen kann. § 97a II UrhG ist bei Filesharingfällen nach herrschender Rechtsprechung nicht anwendbar.
Was ist zu tun und wie wir Ihnen bei einer Abmahnung von Negele helfen können:
Schalten Sie einen spezialisierten Anwalt ein. Neben der Erstellung einer individuellen modifizierten Unterlassungserklärung ohne Schuldeingeständnis liegt die Hauptarbeit des Rechtsanwalts darin, anhand von Urteilen in Ihrem speziellen Fall zu argumentieren, warum der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer haftet, weil er zumutbare Prüfungs- und Überwachungspflichten erfüllt hat. Solche Prüfungspflichten sind z. B. die Sicherung des WLANs nach außen oder die Überprüfung von Haushaltsmitgliedern, WG-Mitbewohnern oder Mietern, denen Internetzugang gewährt wird.
Bei einer Abmahnung von Negele Zimmel Greuter Beller ist das telefonische Erstgespräch kostenlos.
Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.
Telefon 07171 - 18 68 66
- Hochspezialisiert
- Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen
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Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.anwaltskanzlei-hechler.de
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