Abmahnung November 2020: Aufgepasst bei den Marken "Plexiglas" und "Spuckschutz"

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Was ist das Problem?

Corona-Zeit scheint Abmahnzeit zu sein!

Zur Eindämmung von Corona-Infektionen finden sich in Kassenbereichen und Empfangstresen von Unternehmen, Arztpraxen und Kanzleiräumen Trennscheiben, welche eine Kommunikation mit dem Patienten, Kunden oder Mandaten ermögliche, jedoch eine Tröpfcheninfektion verhindern sollen. Bei den Anbietern solcher Trennscheiben werden gerne Begriffe benutzt wie "Plexiglas" oder "Spuckschutz". 

Wussten Sie aber, dass diese Begriffe als Marke geschützt sind?

So ist beispielsweise die deutsche Wortmarke "Plexiglas" für den Warenbereich "Sicherheitsglas, Glas, Glimmer, Glasersatz und Waren" daraus bereits seit 1933 für die Röhm GmbH, Darmstadt, geschützt (DE461639).

Die Marke "Spuckschutz" ist wiederum für die Nizza-Klasse 9 ("Wissenschaftliche, Schifffahrts-, Vermessungs-, fotografische, Film-, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instru­mente; Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln und Kontrollieren von Elektrizität; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten; CDs, DVDs und andere digitale Aufzeichnungsträger; Mechaniken für geldbetä­tigte Apparate; Registrierkassen, Rechenmaschinen, Hardware für die Datenver­arbeitung, Computer; Computersoftware; Feuerlöschgeräte") am 18.05.2020 als deutsche Wortmarke angemeldet worden (3020200099838). Hier könnten die Markenanmelder auf den SChutzbereich "Mechaniken für geldbetätigte Apparate" und "Registrierkassen" abzielen. Honi soit qui mal y pense!

2. Was soll ich tun?

Helfen Sie sich nicht selbst, sondern lassen Sie sich helfen - und zwar durch einen Spezialisten, idealerweise einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz. Die Angelegenheit kann, falsch behandelt, gravierende finanzielle und rechtliche Folgen für Ihr Unternehmen, aber auch Sie persönlich (etwa als Geschäftsführer) haben. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf, sondern schicken Sie mir Ihre Abmahnung zur Sichtung. Ich unterbreite Ihnen dann gerne ein attraktives Angebot.

3. Warum gerade Rechtsanwalt Dr. Damm?

Ich habe zum Gewerblichen Rechtsschutz promoviert und bilde mich als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz ständig auf diesem Gebiet fort. Ich bin seit mehr als 15 Jahren fast ausschließlich im IT-/IP-Recht tätig und habe zahllose gerichtliche Fälle begleitet, darunter auch Fälle bis zum Bundesgerichtshof. Das Fernabsatzrecht, also der Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Internet, und das Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Urheberrecht sind ein zentraler Bestandteil meiner Arbeit.

Übrigens: Gerne helfe ich mit einem Webcheck, Rechtsverstöße in Ihrem Onlineshop zu vermeiden. Und auf meiner Kanzleiseite finden Sie mehr als 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die beinahe werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland)



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