Abmahnung Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven wegen diverser Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht

  • 1 Minuten Lesezeit

Abmahnung der Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven PartG aus Münster im Auftrag der Betreiberin von „www.schnaeppchenschloss.com“ wegen diverser Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht.

Die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven PartG aus Münster vertreten die Interessen einer Mandantin, welcher online unter www.schnaeppchenschloss.com Produkte aus den Bereichen dekorative Kosmetik und Kinderspielzeug vertreibt. Sie verschicken nun Abmahnungen an Personen, welche ebenfalls als Onlinehändler auftreten. Nach ihrer Ansicht halten die von der Abmahnung betroffenen Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Der Vorwurf lautet, dass dem Verkaufsangebot die Grundpreisangabe fehle. Außerdem mangelt es an einem klickbaren Link zur Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Link).

Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben wird die Erstattung der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten verlangt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

  • für eine Rechtsverletzung verantwortlich sind
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
  • und zur Erstattung der vollständigen Kosten.

Diese vertragliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Eine darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir per E-Mail in Verbindung setzen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Carsten Herrle

Beiträge zum Thema