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Abmahnung Rechtsanwälte Hämmerling von Scharfenberg (HvLS) iAd Hiddemann & Weiss GbR

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Wegen des Vorwurfs der vermeintlich privaten, tatsächlich aber gewerblichen Tätigkeit im Internet wurde einer unserer Mandanten kürzlich von der Rechtsanwaltskanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg (HvLS) im Auftrag der Hiddemann & Weiss GbR abgemahnt.

Der Vorwurf der Abmahnung lautet, dass der eBay-Auftritt unseres Mandanten als privater Auftritt angemeldet sei, jedoch die Verkaufstätigkeit bereits nicht mehr rein privat, sondern gewerblich einzustufen sei. Als solcher gewerblicher Anbieter habe unser Mandant zahlreiche Informationspflichten zu erfüllen, die er als privater Anbieter nicht vorhalte.

  • fehlendes Impressum
  • fehlende Belehrung über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen
  • fehlende Belehrung über eine Vertragstextspeicherung
  • fehlende Informationen zum Bestehen des gesetzlichen Mängelhaftungsrecht
  • keine Widerrufsbelehrung
  • kein Musterwiderrufsformular
  • kein Link zur ODR-Streitschlichtungsplattform

Von einem gewerblichen Verkäufer spricht man, wenn dieser eine

  • selbständige, 
  • planvolle, 
  • auf gewisse Dauer angelegte,
  • wirtschaftliche Tätigkeit 
  • entgeltlich am Markt anbietet.

Die Einstufung als privater oder gewerblicher Händler erfolgt immer im jeweiligen Einzelfall. Die exakte Eingruppierung unterscheidet sich hierbei zum Teil je nach zuständigem Gericht, berücksichtigt wird z. B. die Anzahl der gleichzeitig angebotenen Produkte. Die Rechtsprechung bejaht eine gewerbliche Tätigkeit bei den folgenden Konstellationen:

  • 39 Verkäufe innerhalb von 5 Monaten
  • Anbieten von gleichartigen Waren in unterschiedlichen Größen
  • Anbieten von Neuwaren in zweistelliger Anzahl

Aufgrund der vermeintlichen Wettbewerbsrechtsverletzung durch die unterlassenen Pflichtangaben werden die folgenden Ansprüche geltend gemacht:

Der Abmahnung ist eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt, die für den Fall eines Verstoßes einer Vertragsstrafe beinhaltet. Des Weiteren werden in der Abmahnung auch Kostenerstattungsansprüche für entstandene Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Die geltend gemachten Kosten belaufen sich auf einen Betrag in Höhe von 1.358,86 €.

Wichtig!

Nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen! Diese enthält eine feste Vertragsstrafe, die für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu zahlen ist!

Grundregeln bei Abmahnung:

  • Bewahren Sie Ruhe.
  • Beachten Sie die gesetzten Fristen.
  • Keine Kontaktaufnahme zum Gegner.
  • Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen.
  • Fachanwalt kontaktieren.

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

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