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Abmahnung Acario UG

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Im Rahmen einer E-Mail-Anfrage erreichte uns eine Abmahnung der Firma Acario UG (haftungsbeschränkt), Lindenstr. 36, 14532 Stahnsdorf.

Die Firma Acario UG (haftungsbeschränkt) verteibt Produkte aus dem Bereich Angelzubehör wie Angelruten, Rollen, Haken, Wobbler usw..

Wie bereits in der Vergangenheit häufig berichtet wird auch in dieser Abmahnung ein Abmahnklassiker gerügt. Auf der Internethandelsplattform eBay wird bei Angeboten aus dem Bereich Anglerzubehör der

  • fehlende aktiver Link zur OS- Plattform

gerügt.

Nach der aktuellen Rechtsprechung sind Händler, die über den Fernabsatz Waren an Verbraucher verkaufen bzw. gegenüber Verbrauchern anbieten, dazu verpflichtet den Link zur OS- Plattform als aktiven Link vorzuhalten.  Die OS-Plattform ist erreichbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Der Abmahnung liegen folgende Forderungen zugrunde:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Kostenerstattung für die Abmahnung gemäß § 12 UWG 3.000,00 Euro / 334,75 Euro

Wichtig!

Nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen! Diese enthält eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 500€. ZUdem handelt es sich hierbei um ein Schuldanerkenntnis.

Sichern Sie sich ab!

Immer wideer erleben wir, dass nach Erhalt einer solchen Abmahnung bei genauerer Überprüfung der Onlineauftritte noch weitere Abmahngründe bestehen. Lassen Sie daher Ihre Rechtstexte (AGB, Impressum, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung) auf weitere Abmahngründe überprüfen.

Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich! Sie erreichen uns per E-Mail.


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