Abmahnung Rivendell feat. Cruncher - Sexy Bitch durch Nümann + Lang Rechtsanwälte

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Der Tonträgermedienkonzern Planet Punk Music GbR lässt aktuell Urheberrechtsverletzungen an Musikwerken verfolgen. Die Planet Punk Music GbR besitzt die ausschließlichen Rechte an Musikwerken aus dem Bereich der elektronischen Musiksparte. In jüngsten Abmahnungen, die im Auftrage der Planet Punk Music ausgesprochen werden geht es um das Musikwerk „Rivendell feat. Cruncher - Sexy Bitch".

Der Tonträger des Dancefloor Werkes „Rivendell feat. Cruncher - Sexy Bitch" ist bereits seit dem 21.10.2009 im Handel erhältlich.

Ein Internetanschlussinhaber, dem eine IP Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt von seinem Internet Service Provider zugewiesen worden ist und die im Zusammenhang mit einem Urheberrechtsverstoß an dem Musikwerk „Rivendell feat. Cruncher - Sexy Bitch" in den Ermittlungsdatensätzen erfasst ist, erhält zunächst eine Abmahnung der Kanzlei Nümann + Lang Rechtsanwälte.

Mit der Abmahnung fordert die Anwaltskanzlei Nümann + Lang Rechtsanwälte aus Karlsruhe den Anschlussinhaber auf die Wiederholungsgefahr im Hinblick auf ein künftiges öffentliches Zugänglichmachen des Tonträgers „Rivendell feat. Cruncher - Sexy Bitch" auszuräumen. Hierzu liegt der Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung anbei. Daneben macht die Kanzlei Nümann + Lang für die Planet Punk Music GbR Ansprüche auf Ersatz der entstandenen Rechtsverfolgungskosten und Schadensersatzansprüche geltend. Die von der Kanzlei Nümann + Lang der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beinhaltet in Ziffer 2 auch ein Angebot zur gütlichen Beilegung der Erstattungs- und Schadensersatzansprüche der Planet Punk Music GbR unter der Zahlung eines Vergleichsbetrages i.H.v. 450 EUR.

Die Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung wird gleichwohl - nicht zuletzt aufgrund der unter Ziffer 2. der Erklärung getroffenen Wortwahl - von den Gerichten als Schuldanerkenntnis gewertet. Insoweit empfiehlt sich keine voreilige Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung.

Gleichwohl sollte das Abmahnschreiben ernst genommen und die darin enthaltenen kurzen Fristen unbedingt beachtet werden. Eigenes Rechtsempfinden mag ein Grund dafür sein, dass der Abmahnung häufig nicht die nötige Aufmerksamkeit entgegen gebracht wird. Einer Abmahnung keine Beachtung zu schenken, könnte sich als zeit- und kostenintensiver Fehler erweisen. Anzuraten ist die umfassende Prüfung der Abmahnung und die Einholung einer rechtlichen Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt. Eine rechtliche Beratung sollte auch dem Aspekt Rechnung tragen, dass die Planet Punk Music GbR die Nutzungs- und Verwertungsrechte an weiteren Musikwerken (wie z.B. G&G One Vision) besitzt und an denen Rechtsverletzungen derzeit ebenfalls eine zivilrechtliche Verfolgung erfahren.

Nähere Informationen zum Thema Abmahnungen und aktuelle Hinweise zu dieser und weiteren Abmahnungen finden Sie unter abmahnung-aktuell.de oder in unserem Blog rechtsanwaltskanzlei-warai.de/blog/.

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