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Abmahnung RuhrKanzlei für SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA

  • 2 Minuten Lesezeit

Im Rahmen eines weiteren Mandates vertrete ich einen Mandanten gegen eine Abmahnung der RuhrKanzlei aus Dortmund im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA.

In der Abmahnung vom 17.11.2022 wird gerügt, dass der mein Mandant gegen die ATGB der SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA verstoßen habe, indem zwei Tickets für ein Heimspiel gegen den SSV Jahn Regensburg aus der letzten Saison 2021/2022 über eBay Kleinanzeigen angeboten worden sein sollen.

Laut Ziffer 10.2. der  Allgemeinen Ticketbedingungen (ATGB) ist es dem Inhaber eines Tickets untersagt, Tickets im Falle der privaten Weitergabe selbst oder durch Dritte öffentlich bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei eBay) und/oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. eBay-Kleinanzeigen, stubhub, viagogo, ticketbande, seatwave, Facebook, etc.) zum Kauf anzubieten, weiterzugeben oder weiter zu veräußern.

Forderung:

  • Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Abmahnkosten in Höhe von 353,60 €
  • Vertragsstrafe in Höhe von 100,00€

In vielen Fällen trifft der Vorwurf in der Sache leider zu. Denn die meisten Abgemahnten haben die angebotenen Eintrittskarten zuvor über offizielle Verkaufsstellen des Vereins erworben und somit die ATGB akzeptiert, so dass diese wirksam vereinbart worden sind. Anders sieht die Rechtslage, wenn die Karten zuvor ebenfalls über nicht autorisierte Zweitmarktplattformen erworben wurden und der Erwerber nicht auf die Geltung der ATGB hingewiesen wurde. In derartigen Fällen kann die Abmahnung vollumfänglich zurückgewiesen werden.


In der letzten Zeit erhalte ich zudem vermehrt Anfrage in denen die Fallkonstellation wie folgt aussieht:

Der Abgemahnte hat die Karten privat weitergegeben und auf die ATGB hingewiesen. Im Anschluss tauchen die Karten bei ebay, viagogo etc. auf und werden dort angeboten. Auch in solchen Fällen bestehen sehr gute Aussichten die Abmahnung erfolgreich zurückzuweisen. Denn eine private Weitergabe ohne öffentliches Anbieten unter Hinweis auf die ATGB und ohne Preisaufschlag von mehr als 15 % ist laut Zifffer 10.2 der ATGB zulässig. Den Veräußerer trifft dann keinerlei Verantwortung für Verstöße, die sich im Nachgang ereignen.

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Rechtsanwalt Dirk Dreger

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