Abmahnung Sasse und Partner | Walking Dead | Was tun?

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Um was geht es?

Die Kanzlei Sasse und Partner geht seit Monaten im Auftrag des Filmrechteinhabers WVG Medien GmbH gegen die Verbreitung von Folgen der US-Serie „The Walking Dead" in Internettauschbörsen vor. Internetanschlüsse, von denen Folgen der Serie über Filesharing-Netzwerke angeboten wurden, werden abgemahnt, d.h. zur Unterlassung sowie zur Zahlung von Schadensersatzansprüchen von EUR 800,00 aufgefordert.

Wie ist die Rechtslage?

Der Anschlussinhaber haftet entweder als Täter, als Störer oder gar nicht. Eine Verteidigungschance hat jeder Anschlussinhaber, dessen Anschluss von mehreren Personen genutzt wird (vorausgesetzt, er war nicht selbst Täter). Hat der Abgemahnte seine rechtlich vorgegebenen Prüfungs- und Belehrungspflichten erfüllt, so entfällt die Störerhaftung. Dies kommt insbesondere bei Partnern, Eltern, Arbeitgebern oder Vermietern in Betracht. In jedem Fall sollte die Konstellation von einem spezialisierten Anwalt geprüft werden.

Was tun?

Kontaktieren Sie uns sofort, wenn Sie eine Abmahnung von Sasse und Partner wegen "The Walking Dead" erhalten haben. Wir haben Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen und ausschließlich auf diesem Feld tätig. Achtung: Nicht jeder Anwalt, der sich im Internet als „Spezialist" bezeichnet, hat diese Bezeichnung auch verdient. Mit Zunahme des Abmahngeschäfts tauchen täglich neue „Spezialisten" auf, die ahnungslose Mandanten oft haarsträubend falsch beraten.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

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