Abmahnung von Tommy Hilfiger durch die Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen

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Uns liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen aus Düsseldorf vor, welche im Namen der Firma Tommy Hilfiger Europe B.V. Markenrechtsverstöße geltend macht.

Der Vorwurf

Der Mandantschaft wird von der Firma Tommy Hilfiger vorgeworfen, gefälschte Kleidungsartikel auf der Auktionsplattform eBay verkauft zu haben. Dadurch würden die eingetragenen Marken „Tommy Hilfiger“, „Tommy“ sowie das ebenfalls markenrechtlich geschützte Tommy-Hilfiger-Zeichen verletzt. Dass es sich um keine Originalware handeln würde, sei mit einem Testkauf festgestellt worden. 

Die Marke Tommy Hilfiger, Tommy und das Tommy-Hilfiger-Zeichen seien als Unionsmarken geschützte Kennzeichen, welche nicht ohne Lizenzierung genutzt werden dürften. Erst recht stelle daher das Inverkehrbringen von Plagiaten einen Markenrechtsverstoß dar. 

Die Forderung

Die Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen verlangen in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung an die Firma Tommy Hilfiger Europe B.V. Darin soll sich der Abgemahnte dazu verpflichten, künftig keine Kleidungsplagiate mehr anzubieten oder zu bewerben, die mit den eingetragenen Tommy Hilfiger Kennzeichen versehen sind. Wird dagegen verstoßen, droht eine Vertragsstrafe. 

Zudem soll Auskunft darüber erteilt werden, von wo die verkauften Artikel bezogen oder hergestellt worden und an wen bzw. in welcher Menge diese verkauft wurden. 

Weiterhin wird die Erstattung der Rechtsanwaltskosten gefordert, welche der Firma Tommy Hilfiger Europe B.V. durch die Einschaltung der Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen entstanden sein. Die Forderung berechnet sich nach einem Gegenstandswert von 200.000,00 € und beläuft sich auf 3.137,91 €.

Rechtliche Einschätzung

Werden gefälschte Waren im geschäftlichen Verkehr verkauft, steht dem Markeninhaber ein Unterlassungsanspruch zu (§ 14 Abs. 5 MarkenG). Gleichfalls kann der Markeninhaber einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung seiner Rechte beauftragen und eine Abmahnung aussprechen lassen (§ 14 Abs. 6 MarkenG). Die Kosten der Abmahnung muss der Abgemahnte tragen. 

Der Verkauf von Plagiaten ist allerdings nicht nur zivilrechtlich relevant, sondern hat auch eine strafrechtliche Komponente. Nach § 143 Abs. 1 MarkenG handelt derjenige strafbar, der im geschäftlichen Verkehr 

  • ohne Zustimmung des Rechteinhabers ein Zeichen nutzt (Vgl. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG),
  • ein Zeichen in der Absicht nutzt, die Wertschätzung einer bekannten Marke auszunutzen oder zu beeinträchtigen (vgl. § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG), oder
  • ein identisches oder ähnliches Zeichen auf Verpackungen, Etiketten oder ähnlichem anbringt, obwohl es nach § 14 Abs. 4 MarkenG untersagt ist.

Was tun?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Firma Tommy Hilfiger Europe B.V. durch die Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen erhalten haben, gilt es Ruhe zu bewahren. 

Auf keinen Fall sollte die beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben werden. Diese verpflichtet Sie im Regelfall deutlich weiter, als Sie es müssten. Zudem muss bei jedem Markenrechtsverstoß zunächst im Einzelfall geprüft werden, ob die Anschuldigungen zutreffen. Das Markenrecht ist eine komplexe Spezialmaterie, weshalb die aufgestellten Forderungen meistens nicht so klar sind, wie sie noch in den Abmahnungen klingen. 

Wir raten daher dazu, die Angelegenheit durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen und hier keine überstürzten Entscheidungen zu treffen. Rufen Sie uns gern an (040/41167625) oder schreiben Sie uns eine E-Mail (info@rieck-partner.de).


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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