Abmahnung und neue Widerrufsbelehrung

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Haben Sie eine Abmahnung erhalten, weil die neuen gesetzlichen Regelungen zur Widerrusfsbelehrung nicht umgesetzt worden sind?

Die Widerrufsbelehrung war mit Wirkung zum 11. Juni 2010 an die neuen rechtlichen Grundlagen anzupassen.

Ganz entscheidend war dabei die Änderung der Widerrufsfrist. Galt bei eBay bisher die Frist von einem Monat, ist seit dem 11. Juni 2010 die allgemein gültige Widerrufsfrist von 14 Tagen zu gewähren.

Wurde diese nicht pünktlich geändert, drohen Abmahnungen.

Haben Sie eine solche Abmahnung für Ihren eBay-Shop erhalten, muss dies aber nicht wortlos hingenommen werden. Der Gang zum Anwalt lohnt immer. Die Abmahnschreiben bieten zahlreiche Angriffspunkte, mit denen man sich wehren kann.

Wurden Sie bereits in der Vergangenheit abgemahnt und haben in diesem Rahmen eine Unterlassungserklärung abgegeben, weil Sie statt des bisher geltenden einen Monats lediglich die 14-tägige Widerrufsfrist angegeben hatten, müssen Sie diese Unterlassungserklärung umgehend kündigen.

Dazu ist ein entsprechendes Schreiben an den Unterlassungsgläubiger aufzusetzen. Auch diesbezüglich ist anwaltliche Unterstützung ratsam.

Achten Sie also darauf, dass Ihre AGB und insbesondere die Widerrufsbelehrung der aktuellen Gesetzeslage entsprechen. Lassen Sie zur Sicherheit besser alles mal von einem Anwalt prüfen.


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