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Abmahnung "Verband sozialer Wettbewerb e. V." wegen "Detox"-Werbung

  • 3 Minuten Lesezeit

Wir vertreten einen Mandanten, der kürzlich eine Abmahnung des Wettbewerbsverbands "Verband sozialer Wettbewerb e. V." erhalten hat. In der Abmahnung geht es um angeblich rechtswidrige Werbung auf Amazon u. a. mit dem Begriff "Detox".

Unserem Mandanten, der auf Amazon diverse Produkte anbietet, wird vorgeworfen durch seine Werbung gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben. Konkret soll er in seinem Amazon-Angebot eine Kur mit den Worten 

  • "Detox", 
  • "Entgiftung" und 
  • "Entschlackung"

beworben haben. Diese Begriffe seien täuschend und irreführend und würden beim angesprochenen Verkehrskreis den Eindruck erwecken, dass durch das Produkt eine Entgiftung vorgenommen werden könne. Dies sei aber wissenschaftlich nicht erwiesen. Demzufolge sei die Werbung mit dem Begriff auch unzulässig. In der Abmahnung heißt es dazu: "...wenn der Körper...Gifte in nennenswerten Mengen speichern würde, würde der Mensch das nicht überleben...". Die Werbung mit den o. g. Begriffen sei wettbewerbsrechtlich unzulässig und irreführend nach §§ 5 UWG, 3 HWG sowie eine Wettbewerbsrechtsverletzung nach § 3a UWG.

Forderungen:

Infolge der angeblichen Wettbewerbsrechtsverletzung fordert der Verband sozialer Wettbewerb von unserem Mandanten

  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und
  • die Kostenerstattung für die Abmahnung i. H. v. 238,- €.

Bei einer strafbewehrten Unterlassungserklärung handelt es sich um ein rechtsverbindliches Dokument, in dem sich der Unterzeichner dazu verpflichtet, eine bestimmte Handlung in Zukunft nicht erneut vorzunehmen. Im Falle eines Verstoßes gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung muss eine Vertragsstrafe an die Gegenseite gezahlt werden. Der Abmahnung des Verbandes sozialer Wettbewerb ist ein vorformuliertes Muster einer solchen Unterlassungserklärung beigefügt, in der für jeden Fall eines Verstoßes eine pauschale Vertragsstrafe von 5.100,- € vorgesehen ist. Wir raten grundsätzlich davon ab, Unterlassungserklärungen mit pauschaler Vertragsstrafenregelung ungeprüft zu unterzeichnen. 

Abmahnung erhalten – was tun?

Eine Abmahnung sollte in keinem Fall ignoriert oder selbständig bearbeitet und beantwortet werden. Hierbei könnten Ihnen Fehler unterlaufen, die Sie unangemessen benachteiligen. Außerdem könnte ein gerichtliches Verfahren drohen, was bereits aus Kostensicht zu vermeiden sein sollte. Beachten Sie also bei einer Abmahnung:

  • Unterschreiben Sie keine strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige anwaltliche Überprüfung!
  • Zahlen Sie keine geforderten Beträge!
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zum Abmahner auf!
  • Lassen Sie keine Fristen verstreichen!
  • Beauftragen Sie stattdessen einen spezialisierten Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung!

Unsere Kanzlei vertritt zahlreiche Unternehmen und Onlinehändler und berät in den Gebieten des Wettbewerbsrechts sowie den weiteren Gebieten Urheber-, Medien- und Markenrecht. Daher kennen wir Abmahnungen, wie die der vorliegenden Art, bereits gut und können Ihnen im Falle einer Abmahnung entsprechend kompetent und erfahren helfend zur Seite stehen.

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • bundesweite Vertretung
  • unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter der angegebenen Telefonnummer erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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