Abmahnung von Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky nach Anbieten von Hannover 96 Tickets

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Aktuell versendet die Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky Abmahnungen wegen des Anbietens von Eintrittskarten für Spiele des Fußballvereins Hannover 96. Wie soll man sich verhalten, wenn man eine solche Abmahnung erhalten hat?

Vorwurf: Eintrittskarten für Spiel von Hannover 96 zum Weiterverkauf angeboten

In dem uns vorliegenden Abmahnschreiben erhebt die Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky den Vorwurf, es seien Karten für ein Spiel des Fußballvereins Hannover 96 unzulässigerweise im Internet zum Weiterverkauf angeboten worden. Hierin liege insbesondere ein Verstoß gegen die allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des Vereins. 

So verbietet der Verein u. a., „Tickets öffentlich, bei Auktionen und/oder bei nicht von Hannover 96 autorisierten Verkaufsplattformen zum Kauf anzubieten“ oder „Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben.“ Ein Preisaufschlag von mehr als 10 % „zum Ausgleich tatsächlich entstandener Transaktionskosten“ sei unzulässig. 

Sind die ATGB von Hannover 96 überhaupt wirksam?

Vorliegend bestehen erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der ATGB des abmahnenden Vereins. Dass z. B. Privatpersonen Tickets grundsätzlich weiterverkaufen dürfen, unabhängig davon ob dies in den AGB verboten ist oder nicht, hat bereits der BGH (Urteil vom 11.09.2008, Az. I ZR 74/96) entschieden. Auch gewisse Preisaufschläge dürften vom Verein zu dulden sein. Ob das pauschale Verbot, die Karten im Rahmen von Online-Auktionen anzubieten, wirksam ist, ist äußerst zweifelhaft. Auch der Ausschluss von nicht vom Verein autorisierten Verkaufsplattformen ist mehr als fragwürdig.

Anders dürfte die Risikoverteilung aussehen, wenn die Karten tatsächlich im Rahmen eines gewerblichen Weiterverkaufs veräußert wurden. In solchen Fällen ist das Risiko für die Weiterverkäufer deutlich höher. Wann ein Weiterverkäufer bei einem Ticket-Angebot auf eBay als Privatverkäufer oder bereits als gewerblich handelnder eingestuft wird, kann von verschiedenen Umständen abhängen und dürfte auf den Einzelfall ankommen. Zu prüfen wäre auch, ob die abgemahnte Person überhaupt wirksam in die ATGB eingewilligt hat.

Welche Reaktion empfiehlt sich auf solche Abmahnungen?

Sind Sie von einer solchen Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky betroffen? Wir raten eher davon ab, sich direkt mit der abmahnenden Kanzlei in Verbindung zu setzen. Vielmehr empfiehlt es sich, Sie sich vorher fachkundig zu informieren, ob Ansprüche (Unterlassung und Zahlung) überhaupt zu Recht erhoben werden. In den meisten hier vorliegenden Fälle bestehen gute Argumente, sich mit Erfolg gegen solche Abmahnungen zur Wehr zu setzen. 

Sind Sie auch wegen des Anbietens von Hannover 96 Tickets zum Weiterverkauf abgemahnt worden? Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote vertritt zahlreiche Mandanten, die von vergleichbaren Abmahnungen betroffen sind. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um sich über die Chancen und Risiken in Ihrer Sache beraten zu lassen.


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