Abmahnung von Samsung Electronics durch Keil & Schaafhausen wegen Handy-Zubehörs

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Erneut berichten wir über Abmahnungen der Samsung Electronics Co. Ltd. durch die Kanzlei Keil & Schaafhausen Patent- und Rechtsanwälte. Gegenstand einer aktuellen Abmahnung ist eine Verletzung der Markenrechte von Samsung wegen des rechtswidrigen Inverkehrbringens von nicht originalen Ladestationen (wireless charger).

1. Was ist passiert?

Ein Onlinehändler hat eine Aufforderung zum Unterlassen eines bestimmten Verhaltens erhalten. Anlass ist der Verkauf einer induktiven Ladestation (wireless charger) für Samsung Smartphones. Diese war mit der eingetragenen Marke Samsung gekennzeichnet, ohne ein Originalprodukt zu sein.

2. Was wird gefordert?

Für Samsung wird neben der Unterlassung auch Auskunft, Schadensersatz, Ersatz der anwaltlichen Abmahnkosten sowie Rückruf und Vernichtung der rechtsverletzend gekennzeichneten Ware gefordert. Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, mit der eine Vertragsstrafe für jede Zuwiderhandlung in Höhe von 5.001,00 EUR gefordert wird.

Die Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten) der Kanzlei Keil & Schaafhausen Patent- und Rechtsanwälte werden bei der Beanstandung von Verletzungen der Markenrechte vorliegend auf Grundlage eines Gegenstandswerts in Höhe von 250.000,00 EUR berechnet. Die Rechtsanwaltsgebühren für die Abmahnung bei einer 1,5-fachen Geschäftsgebühr betragen dann 3.399,50 EUR ohne MwSt.

3. Was wir Ihnen empfehlen

Haben Sie auch eine solche Abmahnung erhalten oder befinden Sie sich bereits im gerichtlichen Verfahren? Rufen Sie uns an! Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, per Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir sind bundesweit für Sie da. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche markenrechtliche Verfahren geführt. Bei uns sind Sie bestens aufgehoben! Darüber hinaus raten wir, nichts zu übereilen und bis zu einer kompetenten Beratung diese Regeln zu befolgen:

a. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf.
b. Geben Sie keine Erklärung ab, erteilen Sie keine Auskunft und leisten Sie keine Zahlungen.
c. Vernichten Sie einstweilen keine Ware und rufen Sie diese auch noch nicht zurück.
d. Rufen Sie uns sofort an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

4. Warum wir?

Das Markenrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz”. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir helfen auch Ihnen im Umgang mit einer markenrechtlichen Abmahnung oder einer Marken-/Designanmeldung. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir würden uns freuen, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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