Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen "Philomena" im Auftrag der Universum Film GmbH

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Die Kanzlei Waldorf Frommer geht derzeit im Auftrag der Universum Film GmbH gegen diejenigen vor, denen zur Last gelegt wird, den Film „Philomena” unerlaubt im Internet zum Download angeboten zu haben.

In der Waldorf Frommer Abmahnung wird ein beachtlicher Betrag in Höhe von 815,00 Euro gefordert. Je höher die Forderungssumme desto mehr lohnt sich eine Gegenwehr und Beauftragung eines Anwalts, der die Abmahnung wegen „Philomena” kritisch überprüft.

In der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer geht es jedoch nicht nur um Geld. Die Kanzlei fordert wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Film „Philomena” auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Mit dieser soll sich der Abgemahnte verpflichten, den Film „Philomena” nicht mehr im Internet zum Download anzubieten und um Falle einer Wiederholungstat eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen.

Der Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen „Philomena” ist bereits eine Unterlassungserklärung beigefügt. Hierin soll sich der Abgemahnte verpflichten, den geforderten Betrag zu zahlen. Dieses muss und sollte jedoch nicht schriftlich bestätigt werden, wenn die Frage noch nicht geklärt ist, ob die Forderung wirklich angemessen ist. Eine Gegenwehr bezüglich des geforderten Pauschalbetrags ist dann nicht mehr möglich.

Der Empfänger der Waldorf Frommer Abmahnung ist nicht verpflichtet, die mitgeschickte Unterlassungserklärung zu verwenden. Es ist ihm freigestellt, eine veränderte Unterlassungserklärung abzugeben. Da bei der Neuformulierung Vieles falsch gemacht werden kann, ist es ratsam, diese Aufgabe an einen in der Materie kundigen Anwalt abzugeben.

Ziel einer Verteidigung ist es, vor möglichen Folgeabmahnungen zu schützen (nach Absprache), so wenig Kosten wie möglich zu haben und eine optimal angepasste Unterlassungserklärung abzugeben.

Wenn auch Sie mit einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Philomena” konfrontiert werden, dann können Sie sich gerne im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an uns wenden. In diesem ersten Gespräch berät Sie Dr. Wachs über die Chancen und Risiken einer außergerichtlichen Verteidigung. Gerne helfen wir auch Ihnen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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