Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „iZombie“

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Serienfans aufgepasst, denn die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an der US-amerikanischen TV-Serie „iZombie“ ab. Die Beschreibung der Serie klingt wie eine Mischung aus Dexter und The Mentalist. Bei der aktuellen Schwemme an guten Serien, die bereits alle Themenfelder hinreichend abdecken, müssen sich die Drehbuchschreiber und Produzenten sicherlich etwas einfallen lassen. Absatzschwierigkeiten und zu wenig Fans wird es jedoch bestimmt nicht geben, einen Markt gibt es für alles.

Was wird in der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „iZombie gefordert?

Die Forderung eine Abmahnung besteht aus vier Bestandteilen: der Löschung des widerrechtlich erlangten Materials, der Abgabe einer Unterlassungserklärung, der Erstattung angefallener Kosten und der Zahlung von Schadensersatz. Mit der Unterlassungserklärung soll sich der Betroffene verpflichten, das gerügte Verhalten zu beenden und nicht mehr zu wiederholen. Solch eine Unterlassungserklärung ist kein Hexenwerk sondern recht einfach formuliert, bewirkt jedoch die Möglichkeit viele Fehler zu machen. Daher sollte solch eine Unterlassungserklärung eigentlich nicht von dem Abgemahnten in eigener Regie verfasst werden. Besser ist es, solch eine Unterlassungserklärung von dem eigenen Anwalt verfassen zu lassen. Mit der Schadensersatzforderung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die anteilige Entschädigung für den Auftraggeber, der durch die unerlaubte Verbreitung sicherlich einen Schaden erlitten hat. Wie hoch dieser Schaden ist und welche Summe gezahlt werden muss, darüber streiten regelmäßig Anwälte. Letztendlich fordert die Kanzlei Waldorf Frommer in der Abmahnung wegen iZombie die Erstattung angefallener Kosten. Hierzu zählen Ermittlungskosten, Portokosten, Anwaltskosten.

Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „iZombie“ erhalten was tun?

Nach dem Erhalt einer Abmahnung heißt es eigentlich informieren, informieren und informieren. Nur wer seine Möglichkeiten kennt und zugleich die Risiken abschätzen kann, der handelt in Rechtsfragen erfolgreich. Informieren kann sich der Betroffene in unterschiedlichen Internetforen und Blogbeiträgen. Die Qualität dieser Beiträge schwankt sehr. Eigentlich gibt es nur zwei recht Extreme Positionen: auf der einen stehen Forenbetreiber, deren Mitglieder Mantra ähnlich den Rat geben, nach dem Erhalt der Abmahnung eine Zahlung kategorisch abzulehnen und lediglich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Differenziert unterschieden wird hier leider nicht. Somit fällt die eigentliche beste Möglichkeit aus dem Handlungsrepertoire, nämlich mit der Gegenseite kritisch und angriffslustig eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu erarbeiten. Ohne dass hier Geld fließt ist eine Einigung in den seltensten Fällen möglich. Der Abgemahnte muss sich drauf einstellen, einen gewissen Betrag zu zahlen. Im Optimalfall liegt dieser deutlich unter dem geforderten Betrag.

Was bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte im Falle der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „iZombie?

1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag

Sie erreichen Dr. Wachs unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

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