Abmahnung Waldorf Frommer | Argo | Warner Brothers | Was tun?

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Die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer verschickt im Auftrag der Warner Brothers Entertainment GmbH Abmahnungen wegen des verbotenen Filesharings des Films Argo in Internettauschbörsen.

Nicht nur die enorme Geldforderung von EUR 956,00 muss man überprüfen. Auch der Unterlassungsanspruch muss gründlich geprüft werden. Wer keine - oder eine fehlerhafte - Unterlassungserklärung abgibt, muss mit einem gerichtlichen Verfügungsverfahren bezüglich der Unterlassung rechnen, das im Einzelfall über EUR 2.000,00 kosten kann.

Keinesfalls sollte man die mitgeschickte und von Waldorf Frommer zu Gunsten des Rechteinhabers vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben. Mit anwaltlicher Hilfe lässt sich die Unterlassungserklärung erheblich abmildern. Immerhin ist man lebenslänglich daran gebunden.

Wir erläutern Ihnen die richtige Vorgehensweise und insbesondere die Frage, ob und inwieweit Sie die Forderungen von Waldorf Frommer erfüllen sollten.

Was tun?

Zunächst wird vermutet, dass der Inhaber des Internetanschlusses, über den die Urheberrechtsverletzung begangen worden ist, selbst Täter war (BGH vom 12.05.2010 - Sommer unseres Lebens). Hiervon gibt es jedoch genügend Ausnahmen, etwa, wenn Kinder oder Partner im Haushalt wohnen. Es kommt immer auf den Einzelfall an und ob der Anschlussinhaber alles Zumutbare getan hat, um die erfolgte Urheberrechtsverletzung zu verhindern.

Rufen Sie uns sofort an. Als Spezialkanzlei für urheberrechtliche Abmahnungen kümmern wir uns um alles. Wir haben Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen.

Bei einer Abmahnung wegen Filesharings ist das telefonische Erstgespräch kostenlos.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

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