Abmahnung Waldorf Frommer – Ghost Rider: Spirit of Vengeance (3D)
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Die Constantin Film Verleih GmbH lässt über die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Ghost Rider: Spirit of Vengeance (3D)" abmahnen. Dem Betroffenen Anschlussinhaber wird in einem solchen Fall vorgeworfen, er habe ein urheberrechtlich geschütztes Werk - im vorliegenden Fall den oben genannten Film - in einer Tauschbörse anderen Nutzern zur Verfügung gestellt. Dem folgt nun die Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Geldbetrag in Höhe von 956 € zu begleichen.
Wie wir aus unserer täglichen Beratungspraxis wissen, reagieren viele abgemahnte Anschlussinhaber erschrocken bis verärgert über das Abmahnschreiben. Hintergrund ist, dass in vielen Fällen gar nicht klar ist, ob die Rechtsverletzung tatsächlich begangen wurde oder der angesetzte Geldbetrag schlicht und einfach als zu hoch empfunden wird.
Häufig ist Betroffenen nicht bewusst, dass Inhalt der Abmahnung nicht unbedingt der Download, sondern vielmehr der rechtswidrige Upload ist. Hierdurch kommt es, so zumindest die Argumentation der Rechteinhaber, zu einem vielfach größeren Schaden, für den der Abgemahnte nun geradestehen soll.
Unserer Einschätzung nach sollte in keinem Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Diese ist als Schuldanerkenntnis zu werten mit der Folge, dass eine Verteidigung gegen diesen Zahlungsanspruch nur noch erschwert möglich ist. Besser sollte nach Rücksprache mit einem Anwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Im Hinblick auf den Zahlungsanspruch sollte die weitere Vorgehensweise ebenfalls erst nach einer anwaltlichen Beratung bestimmt werden.
Kontakt
Rechtsanwalt Matthias Lederer
Fürstendamm 7
85354 Freising
Tel. 08161 48690
Fax. 08161 92342
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